Drama Mit Traurigem Ausgang

July 15, 2024, 10:21 pm

Von jetzt an werden alle Gesteine und Abbauprodukte von Gesteinen aus natürlichem Ursprung in den zwei unten genannten IDTF Nummern klassifiziert und anhand ihrer Partikelgröße unterschieden.

Mittwoch, 11. April 2018 Das Internationale Komitee für den Straßentransport (GMP+ International, OVOCOM, QS, Qualimat, EFISC-GTP, AIC, Gafta und AMA) hat für die IDTF einige Änderungen beschlossen. Diese Änderungen sind in der IDTF bereits vorgenommen worden. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen bezüglich der Änderungen. 1. Neue Produkte in der IDTF klassifiziert: Die folgenden Produkte und Reinigungsverfahren wurden in die IDTF aufgenommen.

QS Achtung, diese Ausnahmeregelung gilt nicht für alle Zertifizierungssysteme. * FCA-zertifizierte Unternehmen sollten ihr Zertifizierungssystem OVOCOM informieren, wenn sie eine Ausnahme von der Reinigungsregelung beantragen Für die IDTF Nr. 30440: Flüssige Öle, Fette, Fettsäuren, (veresterte Fettsäuren) und gekennzeichnet als Futtermittel/ Lebensmittel /Pharma oder als geeignet für Futtermittel/ Lebensmittel/ Pharma gilt die folgende Ausnahmeregelung: Alle Zertifizierungssysteme 30699 Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Zertifizierungssysteme. Für die IDTF Nr. 30433: Melassen, Vinassen und ähnliche Produkte gilt die folgende Ausnahmeregelung: OVOCOM* Eine Ausnahmeregelung wird nicht akzeptiert. Wichtig: Um auf die Reinigung nach bzw. vor dem Transport dieser Produkte verzichten zu können, müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Das Tankfahrzeug muss angemessen entleert sein. Das Unternehmen, das das Produkt erhält, muss der Ausnahme von der Reinigung schriftlich zustimmen.

9 Sonnenblumen-Extraktionsschrot-fraktion mit hohem Cellulosegehalt;3. 8 Johannisbrotsamenschale; 4. 1. 16 Isomaltulose; 6. 13. 1 Rapssaatstroh; 7. 8. 2 Pulvercellulose; 7. 15. 1 Mehl aus wachsblättrigem Nachtschatten (Solanum-glaucophyllum-Mehl); Gelöschte Produkte: 1. 19 Reiskeimmehl 30308 Pflanzliche Einzelfuttermittel mit der Reinigungsanforderung B Neue Produkte hinzugefügt: 7. 12. 2 Saft von Yucca Schidigera 30311 Einzelfuttermittel mit der Reinigungsanforderung B Neue Produkte hinzugefügt: 12. 8 Erzeugnis aus Arten von Lactobacillus, proteinreich, flüssig; 12. 9 Erzeugnis aus Trichoderma viride, proteinreich, flüssig; 12. 10 Erzeugnis aus Bacillus subtilis, proteinreich, flüssig; 12. 11 Erzeugnis aus Aspergillus oryzae, proteinreich, flüssig; 12. 12 Hefeerzeugnisse, flüssig; 12. 7 Polyhydroxybutyrat durch Fermentation mit Rastolnia eutropha, flüssig; 13. 16 Aromatisierte Getränke, süß;13. 17 Obstsirup;13. 18 Aromatisierter Sirup, süß;13. 1 Hyaluronsäure, flüssig; 30312 Andere Einzelfuttermittel mit der Reinigungsanforderung C Neue Produkte hinzugefügt: 13.

Dieses Verbot wird nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung auf andere Tiere als Wiederkäuer ausgedehnt und bezüglich der Fütterung dieser Tiere mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs beschränkt, und zwar gemäß Anhang IV. Die Anwendung von bestimmten Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ist gebunden an Registrierungs- oder Zulassungspflichten. Die amtliche Registrierung oder Zulassung muss vom Betrieb vor der Anwendung von Ausnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Erst mit der amtlichen Registrierung oder Zulassung eines Betriebes sind diesbezüglich die besonderen Bedingungen erfüllt.