Die Nebelscheinwerfer dürfen bei erheblichen Sichtbehinderungen eingeschaltet werden. Dazu zählen auch starker Regen oder Schneefall. Dunkelheit alleine gilt nicht als erhebliche Sichtbehinderung.
»Darf ich mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren, auch wenn es nicht neblig ist, um besser gesehen zu werden? « Nein. Nur, bei schlechten Sichtverhältnissen. Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein «. Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Wann dürfen sie auch am tag nebelscheinwerfer einschalten facebook. Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr. Das erkennt man auch auf unserem Foto, wo es weder schlechtes Wetter noch erhebliche Sichtbehinderungen gibt: In solchen Situationen darf man zwar mit Abblendlicht, aber auf keinen Fall mit irgendwelcher Nebel-Beleuchtung fahren. Sinnvoll sind Nebelscheinwerfer zum Beispiel hier: Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel.
2. 17-101, 3 Punkte Bei erheblicher Sichtbehinderung durch… — Eis auf der Windschutzscheibe — Nebel oder Schneefall — Regen Diese Frage bewerten: leicht machbar schwer Antwort für die Frage 2. 17-101 Richtig ist: Bei erheblicher Sichtbehinderung durch… ✓ — Nebel oder Schneefall ✓ — Regen Informationen zur Frage 2. 17-101 Führerscheinklassen: B, S. Fehlerquote: 32, 6%