Die verwendete Maßeinheit ist immer anzugeben: Nicht nur 3 sondern 3 kg. Feld 8 ( im Antragsformular) Der Antragssteller muss grundsätzlich ankreuzen, ob die Waren (Endprodukte) im eigenen Betrieb (Absender Feld 1) oder in einem anderen Betrieb hergestellt worden sind. Sind die versandten Waren im eigenen Betrieb (Endprodukte) und in einem anderen Betrieb produziert worden, ist im Antrag anzugeben, welche Waren von wem hergestellt wurden. Als im eigenen Betrieb hergestellt gilt die ursprungsbegründende Be- und Verarbeitung gemäß Zollrecht der EU (Zollkodex/Durchführungsverordnung). In diesem Fall braucht der Antragsteller der IHK keine weiteren Nachweise vorzulegen. Für die in einem anderen Betrieb hergestellten Waren sind Ursprungsnachweise bzw. Ursprungszeugnis beantragen - IHK Nord Westfalen. Herstellernachweise (z. Herstellerrechnungen für Waren der Bundesrepublik Deutschland bzw. verbindliche Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen [EG-VO 3351/83 bzw. 1207/01], Ursprungszeugnisse, EUR. 1, präferenzielle Ursprungserklärungen, EUR.
Keine PIN-Eingaben und dadurch deutliche Beschleunigung der Antragsprozesse. Eigenständiges Anlegen der Nutzer. Lediglich eine Person ("Admin") des Unternehmens muss vorher durch die IHK angelegt werden. Benachrichtigungen per E-Mail bei Statusänderung des Antrags ein- oder ausschalten. Bearbeitung des Antrags durch mehrere Mitarbeiter ("Vier-Augen-Prinzip") möglich – somit können Sie Ihren internen Compliance-Anforderungen gerecht werden und durch Arbeitsteilung flexiblere Arbeitsprozesse im Unternehmen einführen. Erstellen Sie ein Vorschau-PDF für nötige Rücksprachen mit Ihren Kunden oder Banken, noch bevor Sie das Ursprungszeugnis bei der IHK einreichen. Das spart viel Zeit bei eventuell notwendigen Änderungen. Wird ein UZ sowohl für Produkte mit Eigenherstellung als auch Fremdherstellung beantragt, gibt es ein Referenzfeld für die Produkte mit Fremdherstellung. Somit können diese übersichtlicher dargestellt werden. Mehrere Dokumente gleichzeitig hochladen, als Nachweise oder zum Bescheinigen.
Das Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland von Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs zum Beispiel erforderlich für die Kontrolle der Warenströme, die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen, die Überwachung von Importbeschränkungen oder zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses. Die IHK Karlsruhe stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr notwendigen Ursprungszeugnisse aus. Gesetzliche Grundlage In der Bundesrepublik Deutschland sind aufgrund §1 Abs. 3 des IHK-Gesetzes die Industrie- und Handelskammern für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen zuständig. Satzungsrechtliche Grundlage ist das Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen. Ermittlung des Ursprungs Die Bestimmung des Ursprungs der Ware ist im Unionszollkodex geregelt Art. 60 (1) UZK: Waren, die in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, gelten als Ursprungswaren dieses Landes oder Gebiets.