Mit Beschluss vom 27. Juni und mit Wirkung ab 1. Oktober 2013 hat der Bewertungsausschuss nach langen Verhandlungen endlich die Details der Förderung der fachärztlichen Grundversorgung festgelegt. Wie vorauszusehen wurden in diesem Beschluss die Radiologen nicht der fachärztlichen Grundversorgung zugeordnet. Zwei negative Folgen für Radiologen Gleichwohl ist der Beschluss des Bewertungsausschusses in zweierlei Hinsicht für Radiologen relevant, und zwar in negativer Hinsicht. 1. Radiologen bleiben bei MGV-Erhöhung 2013 außen vor Zum einen sollen die regionalen KVen durch eine Vorgabe der KBV verpflichtet werden, zur Finanzierung der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung – genannt "PFG" – einen eigenständigen Honorartopf zu bilden. Hausarzt Jobs und Stellenangebote in Rodewald - finden Sie auf karrieretipps.de. Dieser Honorartopf enthält unter anderem die auf den fachärztlichen Bereich entfallende – regional unterschiedliche– morbiditätsbedingte Erhöhung der Gesamtvergütung (MGV) in 2013. Daher erfolgt keine Anpassung des Honorartopfes der Radiologen um die Erhöhung der MGV in 2013.
Erschienen in: 17. 04. 2013 | Praxis konkret Neubeschluss im Rahmen der EBM-Reform DNP - Der Neurologe & Psychiater | Ausgabe 4/2013 Einloggen, um Zugang zu erhalten Zusammenfassung Nachdem die KBV-VV am 28. Februar 2013 erneut die Einführung einer Pauschale zur Stärkung der ambulanten fachärztlichen Grundversorgung, die Einführung eines Vertrages über die fachärztliche Grundversorgung im BMV-Ä sowie Vorgaben der KBV zur Vergütung der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung beschlossen hat, nachfolgend die ersten Erläuterungen aufgrund der vorliegenden Eckpunkte der KBV vom 24. November 2012. Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten Quellen: Sondersitzung des AK KV, AK EA und AK 4 der KBV vom 24. Pauschale fachärztliche grundversorgung ebm. 11. 2012 sowie Beschlussfassung der KBV-VV vom 28. 2. 2013 Titel Pauschale für fachärztliche Grundversorgung Neubeschluss im Rahmen der EBM-Reform verfasst von Dr. med. Heiner Pasch Publikationsdatum 17. 2013 Verlag Urban and Vogel DOI Neu in den Fachgebieten Neurologie und Psychiatrie
Das bringen Sie mit: Die Befähigung zum Richteramt. Sie verfügen über mehrjährige einschlägige berufliche Erfahrung idealerweise im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie in der Personalführung und verfügen über fundierte Kenntnisse im Verwaltungs-, Sozial- und Zivilrecht und wünschenswerterweise über Kenntnisse im Rettungsdienst. Besonderes Interesse an einer Tätigkeit in der Kommunalverwaltung. Neuer EBM: Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung | Medscape. Dies sollte bereits durch Gestaltung und Ergebnisse der juristischen Ausbildung zum Ausdruck gekommen sein. Wünschenswert ist eine Studienausrichtung mit einer verwaltungsrechtlichen Schwerpunktsetzung. EDV-Anwendungskenntnisse (MS Office, juristische Datenbanken (juris, beck-online)) sind zwingend erforderlich. Kenntnisse von Anwaltssoftware (advoware) sind vorteilhaft, soweit Erfahrungen fehlen wird die Bereitschaft zur zügigen Einarbeitung erwartet. Sie sind kooperations-, kommunikations-, sowie auch teamfähig und idealerweise verfügen Sie über Verhandlungsgeschick, Beratungskompetenz, Durchsetzungsfähigkeit und Konfliktfähigkeit, Sie verfügen über die Flexibilität und Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten tätig zu sein.
Ab Oktober werden einige grundsätzliche Neuerungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wirksam, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Ende Juni geeinigt hatten. Das Ziel ist, die haus- und fachärztliche Grundversorgung zu stärken, wie bereits von Medscape Deutschland berichtet. Dr. Roland Stahl, Sprecher der KBV), bestätigt gegenüber Medscape Deutschland: "Fachärzte der Grundversorgung erhalten zum 1. Oktober einen neuen Zuschlag – die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG). " Grundversorgende, konservative Fächer haben in den vergangenen Jahren an Attraktivität verloren. Auch im ambulanten Bereich greift Spezialisierung um sich. Was laut KBV auch daran liegen könnte, dass Fachärzte, die sich an der Grundversorgung beteiligten, in den vergangenen Jahren kaum von Honorarzuwächsen profitiert hätten. Für sie sei es immer schwieriger geworden, eine wohnortnahe Versorgung sicher zu stellen.