Drama Mit Traurigem Ausgang

July 15, 2024, 11:29 pm

Möglichkeiten des Kontenpfändungsschutzes "Klassischer" Freistellungsantrag beim Vollstreckungsgericht (jetzt in § 850l ZPO n. ) Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (§ 850k ZPO n. ) beim kontoführenden Institut Antrag nach § 833a ZPO n. auf Aufhebung einer bereits bestehenden Pfändung oder Anordnung, dass das Guthaben eines Kontos für die Dauer von bis zu zwölf Monaten nicht der Pfändung unterworfen ist. Allgemeine Grundsätze Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen? Kostenloses RVG prof. Probeabo 0, 00 €* Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar * Danach ab 14, 75 € mtl. 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte Endet automatisch; keine Kündigung notwendig Ich bin bereits Abonnent Eine kluge Entscheidung! Bitte loggen Sie sich ein. Facebook Werden Sie jetzt Fan der RVG prof. Vorläufiges Zahlungsverbot.. Aufhebung wie lange? (Geld, Wirtschaft und Finanzen, Bank). -Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion. Zu Facebook

  1. Zwangsvollstreckung | Gebühren nach der Kontopfändungsnovelle
  2. Vorläufiges Zahlungsverbot.. Aufhebung wie lange? (Geld, Wirtschaft und Finanzen, Bank)

Zwangsvollstreckung | Gebühren Nach Der Kontopfändungsnovelle

Auf keinen Fall die Pfändung zurücknehmen. Hält sich der Schuldner dann nicht an sein Versprechen muss das Ganze dann von vorne angeleiert werden. Ich mache es in so einem Fall dann so, dass ich z. B. bei einer Kontenpfändung, dem Drittschuldner gegenüber folgendes erkläre: "In vorbezeichneter Angelegenheit will der Schuldner Raten begleichen. Eine erste Rate in Höhe von € … ist sofort zur Zahlung fällig. Zwangsvollstreckung | Gebühren nach der Kontopfändungsnovelle. Um diese Rate leisten zu können wird die Freigabe des Kontos in Höhe dieses Betrages von € …, zum Zwecke der Überweisung an uns (Zahlung soll auf das Konto … unter Angabe des Aktenzeichens erfolgen) erklärt. Mit Durchführung der Überweisung wird dann das Ruhen der ausgebrachten Pfändung unter Rangwahrung erklärt. " Dies hat den Vorteil, dass ich bei Nichteinhaltung der Ratenzahlungsvereinbarung nicht alles nochmal machen muss und ich auf meinem Rang als Gläubiger stehen bleibe und, sollte ein weiterer Gläubiger in die durch mich gepfändete Ansprüche "hineinpfänden" meine Pfändung in dem Moment wieder "auflebt" und ich damit nach wie vor erstrangig bin.

Vorläufiges Zahlungsverbot.. Aufhebung Wie Lange? (Geld, Wirtschaft Und Finanzen, Bank)

Zahlungen erfolgen auf Grund eines vorläufigen Zahlungsverbotes nicht. Aber zumindest ist mir der Rang gesichert und der Schuldner darf erst mal nicht über das Gepfändete verfügen. Für die Ausbringung der Vorpfändung mache ich eine 0, 3Gebühr geltend (+ Auslagenpauschale + ggf. Mwst. ), damit sind auch die Kosten des später folgenden Pfüs "gesichert". Da jedoch beim darauf folgende Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die gleichen Gebühren geltend gemacht werden und die Vorpfändung und der Pfü eine Vollstreckungsmaßnahmen darstellen, nehme ich die Kosten der Vorpfändung nicht mit in den Anspruch im Pfü auf (klar? ), also nicht ansetzen als bisherige Vollstreckungskosten! Die Vorpfändung wird gerichtet an einen bestimmten Gerichtsvollzieher (den man kennt) oder an eine Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge (muss ausnahmsweise nicht das Vollstreckungsgericht/Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners sein, aber wenn man sonst keinen Gerichtsvollzieher seines Vertrauens hat kann man das auch gut dahin richten).

Abgesehen von meiner Antwort oben: ja man kann auch bei einem vorl. Zahlungsverbot entsprechende Anträge stellen, aber nein das Gericht darf bei vorliegen der normalen Zwangsvollstreckunsgvoraussetzungen einen Antrag nicht von sich aus ablehnen. Zitat von unregistrierter Der Antrag soll lediglich die Form angeben, in der ein solcher Antrag zu stellen ist... selbstverständlich sollte jeder individuell seine Begründung vorbringen. Auch würde ich nicht die ganze Liste der bisher ergangenen Urteile zu Gunsten der Schuldner auflisten, sondern an passender Stelle in der eigenen Begründung hierauf kurz verweisen. Anträge immer unter Berücksichtigung des eigenen Falles verfassen!!!!! Gleichzeitig würde ich bei in Frage kommen den Antrag nach § 788 ZPO stellen mit einer Begründung, die den Antrag nach § 765 ZPO unterstützt.