Dunkelheitsunfälle auf der Autobahn: BGH v. 09. 1971: Regelmäßige Haftungsverteilung 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Liegengebliebenen beim Auffahren auf unzureichend beleuchtete Fahrzeuge auf der Autobahn. OLG Karlsruhe v. 1990: Mithaftungsanteil des unter Verletzung des Sichtfahrgebots Auffahrenden von 1/3 bei Auffahren auf unbeleuchtet liegengebliebenes und unbeleuchtetes Fahrzeug. OLG Brandenburg v. 2010: Bei einer unklaren Verkehrslage mit konkreter Warnung durch Warnblinkleuchten findet der Grundsatz, dass das Nichterkennen ungewöhnlich schwer sichtbarer Hindernisse, auf die nichts hindeutet, nicht vorwerfbar ist, keine Anwendung. Sie fahren nachts auf einer unbeleuchteten straße ein fahrzeugbau. Führt ein nachfolgender Kfz-Führer in eine Unfallstelle, die bereits durch Warnblinkleuchten gesichert ist, infolge zu hoher Geschwindigkeit hinein, stehen ihm gegen den Erstverursacher keine Schadensersatzansprüche zu. Kennzeichenbeleuchtung/Kennzeichenmissbrauch: < Kennzeichenmissbrauch OLG Stuttgart v. 2011: Wegen Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist strafbar, wer bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung und damit auch die Kennzeichenbeleuchtung ausschaltet, um (auch) die Ablesbarkeit des hinteren Kennzeichens zu vereiteln.
AG Gera v. 06. 11. 2003: Maßgeblich für die Frage, ob eine Pflicht zur Beleuchtung eines Pkw besteht, sind die Sichtverhältnisse. Die Fahrzeugbeleuchtung ist erforderlich, wenn das natürliche Licht den Umriss und das Ende eines Fahrzeugs für schnell fahrende Verkehrsteilnehmer auf größere Entfernungen (40 m) nicht mehr deutlich erkennen lässt. BGH v. 01. 2005: Kann derjenige, der bei Dämmerung von einer gut ausgeleuchteten innerörtlichen Straße nach links abbiegen will, wegen vorhandener Sichthindernisse die Gegenfahrbahn nicht einsehen, so hat er sich in diese hineinzutasten. Er darf nicht darauf vertrauen, dass ihm nur beleuchtete Fahrzeuge entgegen kommen, die wegen ihrer Beleuchtung durch die Sichthindernisse (hier: Pflanzenbewuchs) hindurch erkannt werden können. OVG Saarlouis v. 19. 10. 2017: Ein schuldhafter Verstoß gegen die Wartepflicht gemäß § 9 Abs. Antwort zur Frage 2.2.17-010: Die hinteren Beleuchtungseinrichtungen Ihres Kraftfahrzeugs sind verdeckt. Was ist zu tun? — Online-Führerscheintest kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Fahrschulbögen (Februar 2022). 3 Satz 1 StVO ist nur festzustellen, wenn bei Beginn des Abbiegevorgangs Gegenverkehr bereits sichtbar ist, was im Bestreitensfall vom geschädigten Geradeausfahrer zu beweisen ist.