Muster für eine Gerichtsstandsvereinbarung / Gerichtsstandsklausel Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Weitere Aufsätze, Entscheidungen, Verordnungen und Gesetze finden sie hier Beckmann und Norda - Rechtsanwälte - Bielefeld
Innerstaatliche, österreichische Regelung: Für Verträge, die zwischen österreichischen Unternehmen geschlossen werden, räumt der Gesetzgeber einen Einfluss auf die Zuständigkeit der Gerichte ein. Dementsprechend sind Vereinbarungen über die örtliche Zuständigkeit grundsätzlich zulässig (Einschränkungen bestehen beispielsweise in Konsumenten- und Arbeitsrechtsangelegenheiten). Die sachliche Zuständigkeit ist der Gerichtsstandvereinbarung weitgehend entzogen und wollte der Gesetzgeber hier eine Vereinbarung nur innerhalb der Wertzuständigkeit vom Landesgericht, hin zum Bezirksgericht ermöglichen. Gegenüber Verbrauchern ist eine Gerichtsstandvereinbarung entsprechend dem Konsumentenschutzgesetz nur insoweit zulässig als sich der vereinbarte Ort mit dem Ort deckt, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder seiner Beschäftigung nachgeht. 4 Tipps: Internationale Gerichtsstandsvereinbarung & anwendbares Recht » O&W Rechtsanwälte. Daneben existiert für Warenhandelsgeschäfte der sog. "Fakturengerichtsstand" ("zahlbar und klagbar in.... "). Grenzüberschreitende Regelung innerhalb der EU Bei Gerichtsstandvereinbarungen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr innerhalb der EU kommen grundsätzlich die Regelungen der Verordnung des Rates der Europäischen Union über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO, EuGVO oder Brüssel-I-VO) zur Anwendung.
Ohne die Klarstellung muss davon ausgegangen werden, dass die Klausel unwirksam ist. Da hilft auch der salvatorische Zusatz "soweit gesetzlich zulässig" nicht. Der Verbraucher weiß nicht, wann eine solche Vereinbarung zulässig ist und ist mithin intransparent. Des Weiteren ist es nicht zulässig, dass das örtlich zuständige Amtsgericht sachlich zuständig sein soll, gleichgültig wie hoch der Streitwert ist. Im Internationalen Rechtsverkehr ist die Lage komplizierter. Da muss unterschieden werden, ob die EuGVO (EG-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) anwendbar ist oder nicht. Gerichtsstandvereinbarung - WKO.at. Soweit die EuGVO nicht anwendbar ist, sind bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung die Grundsätze des internationalen Privatrechts zu beachten. Dabei handelt es sich um einen Vertrag über die prozessrechtliche Beziehung. Wird der Rechtsstreit an einem deutschen Gericht anhängig gemacht, so muss dass deutsche Gericht beurteilen, ob die Vereinbarung nach deutschem Recht zulässig ist.