Das erste Kapitel behandelt die landschaftspflegerische Ausführungsplanung (Bepflanzungsplan). Im nächsten Kapitel werden die Zusammenhänge der landschaftspflegerischen Baudurchführung genannt. Maßnahmen zur Entwicklung und Pflege von Biotopen ist Thema des dritten Kapitels. Arbeitsunterlagen und Beispiele sind im Anhang zu finden. RAS-LG 3: Landschaftspflegerische Ausführung Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 3: Lebendverbau RAS-LG 3 293/3 1983 1971 Eine RAS-LP-3 wurde nicht eingeführt. Stattdessen gilt die alte Richtlinie RAS-LG-3 (Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 3: Lebendverbau) von 1983 weiter. RAS-LP 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen RAS-LP 4 293/4 1999 1986 Abschnitt vier setzt sich aus vier Kapiteln und einem Anhang zusammen.
: Richtlinien für die Anlage von Straßen – Querschnitt und Straßenquerschnitt · Mehr sehen » Verkehrsqualität Die Verkehrsqualität ist eine rechnerische Größe, die bei der Planung von Straßen zu ermitteln ist. Neu!! : Richtlinien für die Anlage von Straßen – Querschnitt und Verkehrsqualität · Mehr sehen » Zusatzfahrstreifen Aufweitungstafel Ein Zusatzfahrstreifen (ZFS) erhöht die Fahrstreifenanzahl einer Fahrbahn in einem bestimmten Streckenabschnitt. Neu!! : Richtlinien für die Anlage von Straßen – Querschnitt und Zusatzfahrstreifen · Mehr sehen » Leitet hier um: RAS-Q, Richtlinie für die Anlage von Straßen - Querschnitt, Richtlinie für die Anlage von Straßen – Querschnitt, Richtlinien für die Anlage von Straßen - Querschnitt.
Basisdaten Titel Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Linienführung Abkürzung RAS-L Nummer 296 Anwendungsbereich Linienführung Vorige Ausgabe 1970/1984 Die Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Linienführung (kurz RAS-L) waren ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk, welches 2012 durch die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (kurz RAL) abgelöst wurde. Die RAS-L wurden im November 1995 vom Bundesministerium für Verkehr veröffentlicht. Damit wurden die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen RAS-L-1 (Elemente der Linienführung) und RAL-L-2 (Räumliche Linienführung) aus dem Jahr 1984 bzw. 1970 ersetzt. Die RAS-L wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln herausgegeben. In dem Regelwerk wurde die Linienführung (also den Verlauf der Straße im Lageplan, bezogen auf die Achse) und die Gradiente (im Höhenplan, auch Längsschnitt genannt) behandelt. Des Weiteren wurden darin Entwurfselemente des Querschnitts (siehe auch RAS-Q) für die Anlage von Autobahnen und Landstraßen, d. h. anbaufreier Straßen außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete, entsprechend der Einordnung von Straßen in die Straßenkategorien A I bis A VI und B I und B II gemäß RAS-N definiert.
Dabei eröffnen sie Ermessensspielräume, die es dem Planer ermöglichen, eine für den jeweiligen Einzelfall unter Abwägung aller Belange sinnvolle Lösung zu finden. Anzustreben ist eine sichere und leistungsfähige sowie umweltverträgliche Straße, die wirtschaftlich hergestellt und betrieben werden kann. Eine Straße hat im Straßennetz eine bestimmte Funktion zu erfüllen. In den Richtlinien für die Autobahnen und Landstraßen werden Entwurfsklassen definiert, die entsprechende Einsatzbereiche für die einschlägigen Entwurfselemente vorgeben. Das betrifft die Linienführung in Lage und Höhe, den Querschnitt der Straße und die Art der Knotenpunkte. In der Richtlinie für die Stadtstraßen wird auf die besonderen Nutzungsansprüche innerstädtischer Straßen abgestellt. Die sichere und verträgliche Abwicklung von Kfz-Verkehr, öffentlichem Personennahverkehr, Radfahrern und Fußgängern erfordert eine gesamtheitliche Betrachtung des Straßenraums. Die Richtlinie zeigt zwei Vorgehensweisen für den Entwurf auf.
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