H a g e n - G r o n e r t Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe! noch eine Information: ich habe um sicher zu sein, eben mit dem BZSt in Berlin telefoniert. Eine Mitarbeiterin des BZSt hat bestätigt, dass wie in Ihrem Fall aana, die Steuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben ist. Jetzt bin ich sicher, dass ich die Steuererklärung an mein zuständiges Finanzamt abgeben soll. Daraus ergibt sich meine weitere Frage, ob ich beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bin. Laut § 49 EStG ist beschränkt steuerpflichtigt, wer in Deutschland Einkünfte erzielt, aber weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Mein fester Wohnsitz ist in Polen, jedoch habe ich zwei Monate in Deutschland gewohnt. Mit der Lohnsteuerbescheinigung habe ich drei Meldebescheinigungen enthalten. Bayerisches Landesamt für Steuern: Formulare - Steuererklärung - Einkommensteuer - 2013. Ich bin in diesem Fall noch beschränkt steuerpflichtig, hab ich das gut verstanden? Außer allgemeiner Angabe und der Bankverbindung habe ich bisher keine anderen Felder ausgefüllt. Ich habe weder Kirchensteuer bezahlt, noch Sonderausgaben gehabt.
In Zeile 26 folgt der Bic, der Bank Identifier Code. Iban und Bic findet jeder auf seinen Kontoauszügen. Einzutragen sind auch das Geldinstitut (Zeile 27) und der Kontoinhaber (Zeile 28). Anlagen. Im Mantelbogen wird nicht mehr angekreuzt, welche Anlagen ans Finanzamt gehen. Jeder muss aufpassen, dass keine fehlt. Jeder trägt Sonderausgaben ein Im Mantelbogen geht es auf der zweiten Seite mit den Sonderausgaben weiter. Ohne Nachweis berücksichtigt das Finanzamt bei jedem pauschal nur 36 Euro im Jahr. Unterhalt. Viel mehr können alle absetzen, die an frühere Ehe- oder gesetzliche Lebenspartner Unterhalt zahlen. Sie tragen den gesamten Unterhalt in Zeile 40 ein. Der Anteil für die Basiskrankenversicherung und für die gesetzliche Pflegeversicherung des Ex kommt außerdem separat in Zeile 41. Deckt die Krankenversicherung den Anspruch auf Krankengeld mit ab, notieren Versicherte den Beitrag dafür zusätzlich im Mantelbogen in Zeile 41. Energiepreispauschale: So erhalten auch Rentner die 300 Euro. Das Finanzamt berücksichtigt Unterhalt bis zu 13 805 Euro im Jahr und darüber hinaus in Höhe der Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.