Die 3. Auflage behandelt alle wesentlichen in der täglichen Praxis anfallenden Rechtsfragen zum Deckungsschutz. Dabei orientiert sich das Werk in erster Linie an der aktuellen Rechtsprechung. Die ARB 2010 werden unmittelbar kommentiert. Abweichungen zu früheren Fassungen werden deutlich gemacht. Der Kommentar erläutert auch die wichtigen Vorschriften des VVG für die Rechtsschutzversicherung, nämlich die §§ 125 bis 129 VVG. IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht". Ziel des Kommentars ist es nach wie vor, allen Anwälten und Mitarbeitern in den Versicherungen an der Praxis orientierte Antworten auf alle alltäglichen Fragen der Rechtsschutzversicherung zu liefern. Der Kommentar ist von Autoren aus der Anwaltschaft und der Versicherungswirtschaft mit großer praktischer Erfahrung verfasst. Dies garantiert einen hohen Nutzwert des Werks. Spezialthemen: - Erläuterungen zum § 4a ARB (Versicherungswechsel) und zum neuen § 9a ARB (Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit) - Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers - Deckungsschutz für vorbeugende Unterlassungsklagen - Rechtsschutz für abgetretene Ansprüche - Versicherungsfall und Zeitpunktbestimmung: Kausalereignis oder Schadenseintritt?
Für Angehörige der sogenannten freien Berufe, z. B. Rechtsanwälte und Patentanwälte, Ärzte und Zahnärzte, Architekten, Apotheker und Steuerberater, regeln berufsrechtliche Vorschriften nicht nur den Zugang zur Ausübung dieser Berufe. Die einzelnen Berufsordnungen, wie zum Beispiel die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Patentanwälte (BOPA), die Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) oder die Berufsordnung der Steuerberater (BOStB), regeln zudem für diese Berufsgruppen die Art und Weise der Berufsausübung. - Verstöße gegen das Berufsrecht/Standesrecht: Kammerverfahren & Strafverfahren - Verstöße gegen diese Berufsordnungen können in unterschiedlicher Art und Weise sanktioniert werden. Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte – Wikipedia. Einerseits kann es bei Verstößen gegen die jeweils einschlägige Berufsordnung zu Verfahren vor den berufsständischen Kammern (z. B. Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer etc. ) kommen. Diese Kammern sind vor allem für die Ahndung kleinerer Verstöße zuständig. Daneben existieren jedoch auch sogenannte Berufsgerichte, die für die Sanktionierung schwererer Verstöße gegen berufsrechtliche Vorschriften zuständig sind.
"Die Teilnehmer erwerben auf diese Weise sehr praxisnah wesentliche Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht. Selbstverständlich bescheinigen wir ihnen dieses Wissen. Das nutzt ihnen jetzt bei ihrer späteren Zulassung", erklärt Prof. Dr. Christian Wolf. Er leitet das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) an der Universität Hannover und ist zuständig für die wissenschaftliche und organisatorische Durchführung des Wettbewerbs. Der Fall des diesjährigen Soldan Moot wird am 1. Juli 2021 ausgegeben. Bis zum 29. Berufsrecht Strafrecht | Rechtsanwalt Strafverteidiger Grasel München. Juli 2021 haben studentische Team noch Gelegenheit sich anzumelden.
Sollten diese Sanktionsmöglichkeiten nicht ausreichen, kann es auch zu temporären Auftrittsverboten für einzelne Rechtsgebiete kommen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist sogar ein Ausschluss aus der Anwaltschaft möglich. - Rechtsmittel und Anwaltsgerichtshof - Auch gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts besteht die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. Hierüber verhandelt der Anwaltsgerichtshof, der am Oberlandesgericht angesiedelt ist. Die dortigen fünfköpfigen Spruchkörper bestehen aus einem Rechtsanwalt als Vorsitzendem sowie jeweils aus zwei Rechtsanwälten und zwei Berufsrichtern als Beisitzern. Schließlich existiert auch am Bundesgerichtshof ein eigener Senat für Anwaltssachen, der über Revisionen gegen die Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs entscheidet. - Berufsgerichtsbarkeit für andere freie Berufe - Die Berufsordnungen der jeweiligen Berufe (z. B. Heilberufe-Kammergesetz) enthalten neben Regelungen der Berufsausübung auch Regelungen zum Verfahrensgang vor den Berufsgerichten, zu möglichen Sanktionen und zu Rechtsmittelmöglichkeiten.
Zielgruppe Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Anwaltskanzleien, Einzelanwältinnen und Einzelanwälte Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte und große und/oder internationale Anwaltssozietäten in Fragen des anwaltlichen Berufsrechts. Weiterhin berate ich (Legal-Tech-)Startups, Versicherungen, Inkassounternehmen und andere Unternehmen mit Bezug zur Tätigkeit im Rechtsmarkt. Mein Angebot für Sie Meine Tätigkeiten umfassen im Schwerpunkt folgende Themen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte), Auseinandersetzung von Rechtsanwälten mit Rechtsanwaltskammern wg. behaupteten Berufsrechtsverstößen, Begutachtung von Interessenkonflikten (Gutachten zu § 43a Abs. 4 BRAO – Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen), Anwaltliches Werberecht, Anwaltshaftung (ausschließlich auf Seiten der beklagten Anwälte), Organisation von Anwaltskanzleien (Wahl der Rechtsform, Umwandlungen, Gesellschaftsverträge, Finanzierung, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Berufen), Berufsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem BREXIT Beratung von Anwälten und Anwaltssozietäten wg.
Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von meiner Arbeitsweise und legen Sie Ihren Fall in versierte Hände.