1. 2022 um 20:00 Uhr im Bürgersaal des neuen Gemeindehauses, Rottenbucher Str. 27, 87662 Osterzell. Die Sitzung findet vor Ort unter 3G-Bedingungen statt. Gegebenenfalls können nicht alle Besucher Eintritt erhalten, falls durch die Besucheranzahl die Abstandsregeln nicht gewährleistet werden könnten. Es besteht die Möglichkeit zur Hybridsitzung. Die Onlinezugangsdaten werden per email nach Anmeldung zur Sitzung versendet. Hierfür bitte eine email an (Betreff: Zugangsdaten Hybrid) bis spätestens zwei Tage vor der Sitzung senden. Öffentlicher Teil: 1. Vollzug des BauGB - Bauleitverfahren "Osterzell Süd" Behandlung der Anregungen, Abwägung nach § 1 Abs. 7 der eingegangenen Stellungnahmen der Änderung des Bebauungsplans "Osterzell Süd" nach § 3 (2) sowie § 4 (2) (Stellungnahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung und der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) 2. Bauantrag "Einbau einer 2. Gemeinde langerwehe bauamt in 10. Wohnung in den ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudeteil", Forststr. 16, OT Stocken 3.
Ansprechpartner der Gemeinde Gerbrunn – wir helfen Ihnen gerne! ERSTER BÜRGERMEISTER Stefan Wolfshörndl Telefon: 09 31 / 70 280-0 od. -103 Email: Zimmer Nr. 1. Gemeinde langerwehe bauamt in de. 4 Sprechzeit jederzeit gerne nach Terminvereinbarung ASSISTENZ DES BÜRGERMEISTERS Liza Schraud Telefon: 09 31 / 70 280-103 Email:; Zimmer Nr. 5 Allgemeine Verwaltung, Terminvereinbarungen 1. Bürgermeister und Geschäftsleiter, Kartenvorverkauf Kulturbühne Alte Feuerwehr, Anmeldung Grillplatz "Flürle", Redaktion "Der Kleine Anzeiger", Homepage GESCHÄFTSLEITUNG Markus Meyer Telefon: 09 31 / 70 280-111 Zimmer Nr. 6 Grundsatzangelegenheiten, Organisation, Ortsrecht, Orts- und Entwicklungsplanung, Informationssicherheitsbeauftragter, Kommunalunternehmen BÜRGERBÜRO / STANDESAMT Zimmer Nr. 0.
Freiwillige Feuerwehr, Anschaffungen für Atemschutz 4. Ergebnisse des Vereinsabends vom 9. 2021 5. Widmung einer Teilfläche des Krautgartenwegs zur Ortsstraße 6. Verschiedenes 24. 06. 2022 bis 26. 2022
Aktuelle Informationen Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine Der Landkreis Vorpommern-Rügen koordiniert zur Zeit die Unterbringung und Versorgung der hier ankommenden Flüchtlinge. Alle Informationen, wenn Sie helfen möchten finden Sie.... Gemeinde langerwehe bauamt in hotel. hier Impfen im Landkreises Vorpommern-Rügen Alle Informationen zum Impfangebot im Landkreis erhalten Sie unter Unter können Sie sich online einen Impftermin buchen. Corona-Testzentren in Zingst und Umgebung:... hier Weitere Informationen zu Corona erhalten Sie hier: Landkreis Vorpommern-Rügen 0381 / 357 1000 Land Mecklenburg-Vorpommern 0385 / 588 113 11
: 09 31 / 70 73 77 E-Mail: ÖPNV-BEAUFTRAGTER Günter Kraft Tel. : 09 31 / 70 67 61 HINWEIS ZUR NUTZUNG DER E-MAIL-ADRESSEN Bitte beachten Sie, dass durch einfache E-Mail keine sichere Kommunikation gewährleistet ist (näheres siehe Impressum & Datenschutz). Es wird deshalb empfohlen, die angegebenen E-Mail-Adressen nur zur Kontaktaufnahme zu nutzen und insbesondere keine personenbezogenen und / oder sensiblen Informationen per E-Mail zu senden.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen: Den Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft. Den Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können. » Im Verlauf eines Bauleitplanverfahrens sind alle Belange, die durch die Planung betroffen sind, zu erfassen und durch den Rat der Gemeinde Sonsbeck in einem abschließenden Beschluss gegeneinander abzuwägen. Zur Erfassung der berührten Belange werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dies erfolgt im Regelfall in zwei Stufen: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Ansprechpartner – Gemeindeverwaltung Möhnesee. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.