Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung untersttzen (60 Stunden) Emhrung, Haushalt Schaffung eines frderlichen und sicheren Wohnraums und Wohnumfelds Wohnformen im Alter Hilfsmittel und Wohnraumanpassung 2. Lernfeld 1.1 theoretische grundlagen altenpflegerischen handels gmbh. Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitten untersttzen (120 Stunden) Tagesstrukturierende Manahmen Musische, kulturelle und handwerkliche Beschftigungs- und Bildungsangebote Feste und Veranstaltungsangebote Medienangebote Freiwilliges Engagement alter Menschen Selbsthilfegruppen Seniorenvertretungen, Seniorenbeirte 3. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit 3. Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln bercksichtigen. (120 Stunden) Systeme der sozialen Sicherung Trger, Dienste und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Vernetzung, Koordination und Kooperation im Gesundheits- und Sozialwesen Pflegeberleitung, Schnittstellenmanagement Rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit 3.
In diesem Lernfeld ist jedoch weniger die direkte Umsetzung und Anwendung dieses Wissens im altenpflegerischen Handeln intendiert, sondern es kommt vielmehr darauf an, die Bedeutung von Theorien und Konzepten für das altenpflegerische Handeln herauszuarbeiten. Die konkrete Anwendung der in diesem Lernfeld vermittelten Wissengrundlagen findet vor allem in den Lernfeldern 1. 3 und 1. 5 sowie in den Lernfeldern des Lernbereichs 2 Berücksichtigung. Ziele des Lernfeldes 1. 1 Die Schülerinnnen und Schüler kennen die Bedeutung philosophisches Grundlagen für ihr Handeln. Sie verstehen sozialwissenschaftliche, pflegewissenschaftliche und anthropologische Erkenntnisse als Voraussetzung eines professionellen Handelns in der Altenpflege. Das Lernfeld ist in drei Teil-Lernfelder aufgeteilt (Gesamt 80 Stunden) 1. 1. 1 Gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen (30 Std. ) 1. 2 Pflegewissenschaftliche Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen (30 Std.