Drama Mit Traurigem Ausgang

July 16, 2024, 6:18 am

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Wohnungseigentümerin ihre Wohnung in einem als Wohngebäude genehmigten Haus in Berlin-Prenzlauer Berg über Internetportale vermarktet und dauerhaft als Ferienwohnung vermietet. Das Bezirksamt Pankow untersagte der Frau jedoch die Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Beschwerde der Eigentümerin gegen die Nutzungsuntersagung zurückgewiesen hatte. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die dauerhafte Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung für einen ständig wechselnden Personenkreis planungsrechtlich eine eigenständige Nutzungsart ist. Diese unterscheidet sich von der auf Dauer angelegten allgemeinen Wohnnutzung. Für die damit vorliegende Nutzungsänderung muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Ob die Bauaufsichtsbehörde gegen die ungenehmigt geänderte Nutzung einschreitet, steht in ihrem Ermessen. Nutzungsänderung ferienwohnung außenbereich verlegen. Grundsätzlich rechtfertigt bereits die formelle Illegalität der Ferienwohnungsnutzung eine Nutzungsuntersagung.

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Wenn nicht, wird selbstverständlich die beantragte Baugenehmigung nicht erteilt. Wenn also beispielsweise das Bauplanungsrecht die Nutzung eines Gebäudes zu einem bestimmten Zweck nicht zulässt, ist die Baugenehmigung zu versagen. Wohnung vs. Ferienwohnung Die Frage ist nun, ob die obigen Ausführungen auch gelten, wenn eine ursprünglich als normale Wohnung gedachte Wohneinheit zu einer Ferienwohnung umfunktioniert wird. Nutzungsänderung ferienwohnung außenbereich mit. In diesem Zusammenhang könnte die Auffassung vertreten werden, dass eine Ferienwohnung wie eine herkömmliche Wohnung dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dient und somit rein tatbestandlich keine Änderung der Nutzungsart ist. Hierfür spricht, dass natürlich auch ein Mieterwechsel keine Änderung der Nutzungsart darstellt. Die Gegenmeinung stellt sich auf den Standpunkt, dass eine Ferienwohnung im Gegensatz zu einer herkömmlichen Wohnung gerade einem stetig wechselnden Personenkreis dient. Dient eine Wohnung einem stetig wechselnden Personenkreis, so könnte die regelmäßige Nutzung eine Wohneinheit als Ferienwohnung planungsrechtlich einer anderen Beurteilung unterliegen.

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Und die erstmalige (! ) Umnutzung unterliegt sehrwohl grundsätzlich auch der Priviligierung. Thomas Bohle, Oldenburg

Bauzeichnungen An die Bauzeichnungen, z. B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, werden hohe formelle Anforderungen gestellt. Sie müssen außerdem eine Vielzahl von Informationen enthalten. Amtliche Betriebsbeschreibung Eine Betriebsbeschreibung müssen alle gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe einreichen. Nutzflächenberechnung Es müssen nur die Flächen aufgerechnet werden, die in ihrer Nutzung geändert werden sollen. Berechnungsgrundlage ist die aktuelle DIN 277. Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Soll die Fläche künftig einer Wohnnutzung zugeführt werden, ist anstelle der Nutzflächenberechnung eine Wohnflächenberechnung beizufügen. Stellplatznachweis/-berechnung In jedem Fall müssen Sie eine Aussage zur Stellplatzsituation auf dem Grundstück treffen. Je nach Nutzungsänderung müssen Stellplätze für Fahrzeuge, insbesondere für Personenkraftwagen und Fahrräder auf dem Grundstück bereitgestellt und im Lageplan eingezeichnet werden. Baubeschreibungsformular Eine Baubeschreibung ist nur erforderlich, wenn Sie bauliche Änderungen planen.