Kostenpflichtig Drei Jahre auf Bewährung: 34-Jähriger gesteht Cannabis-Anbau Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Pflanzen einer von der Polizei entdeckten Cannabis-Plantage. © Quelle: dpa Christian T. hat auf seinem Hof in Großderschau von 2015 bis 2017 Betäubungsmittel angebaut und geerntet. Nun musste er sich vor Gericht verantworten. Der Richter beließ es nicht nur bei einer Bewährungsstrafe. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Rathenow. Rund 2800 Gramm Cannabis hatte die Polizei Anfang 2017 auf einem Grundstück in Großderschau beschlagnahmt. 3 Jahre Freiheitsstrafe: Bewährungsfähig? : Kanzlei Hoenig Berlin. Angebaut hatte die Betäubungsmittel Christian T., der sich am Dienstag dafür vor dem Amtsgericht Rathenow verantworten musste. Ein Schöffengericht verurteilte T. zu drei Jahren auf Bewährung sowie 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Dem 34-Jährigen wird vorgeworfen, zwischen 2015 und 2017 an seinem Wohnort in Großderschau im Amt Rhinow eine Aufzuchtanlage für Cannabis betrieben zu haben.
Sehr geehrter Fragesteller, gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt: "Mehrer Bewährungen" nebeneinander sind nicht möglich. Jedoch kann aber die Strafaussetzung zur Bewährung verlängert werden.