Drama Mit Traurigem Ausgang

July 15, 2024, 9:45 pm

Weiters hat die ÖBA nach dem Leistungsbild der HIA bei der Erstellung von Zahlungsfreigaben unter Berücksichtigung der anerkannten Leistung vertragliche Einbehalte und Abzüge zu berücksichtigen sowie allfällige Einbehalte und Abzüge auf Grund von Qualitätsmängeln bzw Bauschäden vorzunehmen. Auch der von der Bundesinnung Bau herausgegebene "Leitfaden zur Kostenschätzung von Planungs- und Projektmanagementleistungen" sieht unter dem Punkt Rechnungsprüfung die Kontrolle der Aufmaßermittlung und -zusammenstellung der ausgeführten Bauleistungen, die formale Überprüfung der Rechnung sowie die Prüfung der Rechnung dem Grunde (Prüfung auf Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen) und der Höhe (Prüfung auf Richtigkeit hinsichtlich des Umfanges) nach, sowie die Feststellung der anweisbaren Zahlungen vor. Diese Leistungsbilder lassen erkennen, dass es sich auch bei der Rechnungsprüfung durch die ÖBA – anders als man vielleicht meinen könnte – um keinen "Schreibtischjob" handelt, sondern vielmehr um eine Tätigkeit, die vielfältige Leistungen auf der Baustelle vor Ort erfordert.

Rechnungsprüfung Durch Architekten

Von Sven Kerkhoff Eine vom Architekten ausgesprochene Zahlungsempfehlung ist von erheblichem Gewicht, da sich der Bauherr auf eine solche regelmäßig verlassen darf. Daher hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einer jüngst rechtskräftig gewordenen Entscheidung vom 31. März 2016 (Az. : 6 U 36/15) einen Architekten zum Schadensersatz verurteilt. Im konkreten Fall hatte das beauftragte Büro Kenntnis davon, dass der Bauherr dem bauausführenden Unternehmen einen Vorschuss in Höhe von 500. 000 Euro gezahlt hatte. Der Architekt gab dann aber eine Abschlagsrechnung nach Prüfung vorbehaltlos frei und empfahl die Zahlung, vergaß aber dabei den bereits gezahlten Vorschuss. Der Bauherr folgte der Zahlungsempfehlung. Die Haftung des Architekten bei falscher Rechnungsprüfung. Die daraus resultierende Überzahlung vermochte er im weiteren Verlauf nicht vollständig zurückzuerlangen. Die Rechnungsprüfung ist Teil der in Leistungsphase 8 zu erbringenden Grundleistungen und eine vertragliche Hauptverpflichtung. Über den genauen Umfang der Prüfpflichten und die Bedeutung des Ergebnisses dieser Prüfung bestehen in der Praxis jedoch häufig Unsicherheiten.

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