Drama Mit Traurigem Ausgang

July 15, 2024, 9:04 pm

Können Ärzte einen Patienten nicht aufklären, weil er einwilligungsunfähig ist, wird es rechtlich kniffelig. Denn anders als oft erwartet, darf hier nicht automatisch der Ehepartner einspringen und die Einwilligung geben. Eine Gesetzesänderung schafft nun aber für Ärzte mehr Sicherheit. Die umfassende Aufklärung eines Patienten über die Art, Risiken und Alternativen einer ärztlichen Behandlung gehört zu den wichtigen Berufspflichten von Praxisinhabern. Nach den Regeln des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 630 a ff. BGB) ist immer derjenige aufzuklären, der die Einwilligung abzugeben hat. Im Fall des einwilligungsfähigen Patienten ist dies unkritisch. Vollmacht für ärztliche auskunft fur. Er gibt die Einwilligung selbst ab und ist deswegen Adressat der Aufklärung. Problematisch wird es dann, sobald der Patient einwilligungsunfähig ist, also nicht mehr in der Lage ist, Wesen und Tragweite der Maßnahme einzusehen und seinen Willen danach auszurichten. In diesen Fällen müssen Dritte die Einwilligung abgeben und sind deswegen auch aufzuklären.

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Hinzu kommen die weiteren Befugnisse, wie Ansprüche auf beispielsweise Pflege oder Rehabilitationsleistungen für den Ehegatten geltend zu machen. Damit die Maßnahmen auch für Ärztinnen und Ärzte rechtlich sicher umgesetzt werden können, sind diese von der grundsätzlich auch gegenüber den Ehegatten bestehenden Schweigepflicht entbunden. Für den Behandelnden stellt sich in der Praxis die Frage, wie mit dieser neuen Situation umzugehen ist. Hier gibt die neue Regelung eine entsprechende Vorgabe, wie die Prüfung stattfinden soll. Vollmacht für ärztliche auskunft kfz. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der handelnde Ehegatte erklärt, dass er mit dem anderen Ehegatten verheiratet ist, nicht getrennt lebt und dass er keine Kenntnis von einer Vollmacht, dem Bestehen einer Betreuung oder dem entgegenstehenden Willen des Ehegatten hat. Wenn der Ehepartner seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, ist die Vorlage eines aktuellen – nicht älter als sechs Monate – Gesundheitszeugnisses erforderlich. Dies ist wiederum entbehrlich, wenn Ärzte selbst beurteilen können, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Natürlich existieren Ausnahmen bei Notfällen und in Fällen mutmaßlicher Einwilligung. Sollte der Ehepartner des Patienten bekannt und erreichbar sein, stellt sich die Frage, ob auch dieser rechtswirksam in den Entscheidungsprozess einbezogen werden darf oder welche (rechtliche) Rolle ihm zukommt. Grundsätzlich gilt zunächst auch die ärztliche Schweigepflicht gegenüber Ehegatten. Neues Notfallvertretungsrecht ist eine Erleichterung für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT. Das heißt, dass der behandelnde Arzt diesem nicht ohne Weiteres Auskunft über den Behandlungsstatus geben darf. Auch ist der Ehepartner rechtlich nicht automatisch in der Lage, nur aufgrund der Tatsache, dass er mit dem Patienten verheiratet ist, die Einwilligung zur vorgeschlagenen Behandlung zu erteilen. Anders sieht es aus, wenn der Ehegatte bereits mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet ist oder vom Gericht als Betreuer bestellt wurde. Im letzteren Fall ist der Ehegatte dann allerdings dem Gericht gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet, wie er die Vollmacht ausübt. Gesetzesänderung tritt 2023 in Kraft Doch nun wird es eine Gesetzesänderung im Betreuungsrecht geben, indem ein spezielles Ehegattenvertretungsrecht etabliert wird.