ᐅ Unterschriften Protokoll JHV Dieses Thema "ᐅ Unterschriften Protokoll JHV" im Forum "Vereinsrecht" wurde erstellt von Mo1000, 23. März 2013. Mo1000 Forum-Interessierte(r) 23. 03. 2013, 20:24 Registriert seit: 24. Mai 2012 Beiträge: 37 Renommee: 10 Unterschriften Protokoll JHV Hallo, bei einer JHV ist der 1. Vorsitzende lt. Satzung der Versammlungsleiter. Nun wurden auch Neuwahlen bei dieser JHV durchgeführt. Versammlungsleiter bei neuwahlen harald zitzelsberger bleibt. Dabei wurde ein neuer 1. Vorsitzender gewählt. Der neue 1. Vorsitzende hat nach Rückfrage des Wahlleiters die Versammlungsleitung für den Rest der TOP's an den Wahlleiter abgetreten. Nun besteht das Problem, dass der alte 1. Vorsitzende das Protokoll nicht unterschreiben will, da er ja nicht mehr gewählt wurde. Wer muss neben dem Protokollführer das Protokoll noch unterschreiben? Satzung: Die von den Vereinsorganen (Vorstand, Beirat, MV) gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Verfasser der Niederschrift zu unterschreiben.
Grundsätzlich haben sowohl die Dienststellenleitung als auch die Beschäftigten das Ergebnis der Wahl zu akzeptieren. Wenn es aber Hinweise darauf gibt, dass vom Wahlvorstand schwere Fehler gemacht wurden oder es Manipulationen während der Wahl oder beim Ergebnis gegeben hat, können die Wahlberechtigten, jede in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft und auch die Dienststellenleitung die Wahl beim Verwaltungsgericht anfechten (§ 26 BPersVG). Diese Anfechtung wird aber nur erfolgreich sein, wenn nachgewiesen wird, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist. Für eine wirksame Anfechtung ist es erforderlich, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte. ᐅ Unterschriften Protokoll JHV. Antragsberechtigt sind (mindestens) drei Wahlberechtigte als gemeinsame Antragsteller/-innen, eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft oder die Dienststellenleitung. Die Wahlanfechtung muss innerhalb von zwölf Arbeitstagen vom Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an erfolgen.
Auch ein Schatzmeister/Kassierer muß nicht die Schätze bewachen/die Kasse führen. Wenn die Satzung den Vorstandsmitgliedern nicht ausdrücklioch Aufgaben zuweist, regelt der Vorstand unter sich wer welche Aufgaben übernimmt. Zunächst sind mal alle für alles zuständig und auch verantwortlich. Wenn die Satzung also nicht ausdrücklich einen zu wählenden Protokollführer vorsieht, regelt der Vorstand in einer Sitzung wer das Protokoll schreibt. Wenn es lt. Versammlungsleiter bei neuwahlen auf. euerer Satzung ein Vorstandsmitglied mit der Amtsbezeichnung "Schriftführer" gibt, kann dieses Vorstandsmitglied nur so in das Amt komen, wie es die Satzung vorsieht. Eine Satzungsregelung nach der der Vorsitzende sich seine Vorstandskollegen/innen selbst zusammen sucht, wäre sehr ungewöhnlich. Wenn die Wahl durch die Mitgliederversammlung zu erfolgen hat, kann der Vorsitzende diese nicht übergehen. Ein anders als durch die Mitgliederversammlung gewähltes Vorstandsmitglied ist einfach nicht im Amt. Manche Satzungen enthalten die Regelung, dass ein zurückgetretenes oder anders ausgeschiedenes Vorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgleiderversammlung vom Vorstand durch ein Mitgleid ersetzt werden kann.
Hier allerdings muss der Arbeitgeber das die Schulungs- und Bildungsveranstaltung besuchende Personalratsmitglied nur bezahlt freistellen; die Seminarkosten muss er nicht erstatten. Die Gewerkschaft bietet ein umfangreiches Bildungsprogramm an, das für Mitglieder kostenfrei ist. Informationen dazu gibt es hier.
Ja, der Personalrat bleibt während der gesamten Dauer des Verwaltungsgerichtsprozesses, in dem es um die Wahlanfechtung geht, im Amt. Erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung enden ggf. die Amtszeit des Personalrats und damit auch das einzelne Personalratsmandat. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird erst dann rechtskräftig, wenn keine zulässigen Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Insofern ist es möglich, dass mehrere Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit durchlaufen werden müssen. Ein Verfahren, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Es passiert sogar nicht selten, dass ein rechtskräftiger Beschluss erst dann ergeht, wenn erneut die regulären Personalratswahlen anstehen. Versammlungsleiter bei neuwahlen aus. Die Beschlüsse, die der Personalrat in dieser Zeit gefasst hat, sind und bleiben rechtskräftig, auch wenn die Wahl erfolgreich angefochten wurde. Wenn der Personalrat während des Wahlanfechtungsverfahrens zurücktritt (§ 28 Abs. 3 BPersVG) und dadurch Neuwahlen nötig werden, entfällt das Rechtsschutzinteresse, und das Verwaltungsgericht wird nicht mehr prüfen, ob die Wahl ungültig war.
Schlusswort des Vorsitzenden. Die Mitgliederversammlung bietet die Gelegenheit, sich über das Vereinsgeschehen im abgelaufenen Jahr und über die finanzielle Situation des Vereines umfassend zu informieren. Kritische Anmerkungen und konstruktive Vorschlägen können dazu beitragen, die Entwicklung des Vereins günstig zu beeinflussen und die nächsten Ziele zu erreichen. Betriebsratswahl findet ohne leitende Angestellte statt | Personal | Haufe. Für die turnusgemäßen Neuwahlen des Vorstandes können Wahlvorschläge schon vor der Mitgliederversammlung an den Vorstand gerichtet werden, und auch wenn ein persönliches Interesse an der Übernahme eines Ehrenamtes im Verein besteht, kann der Vorstand bereits vorab kontaktiert werden. Anträge an die Mitgliederversammlung können bis eine Woche vor der Versammlung am 2. Juli beim Vereinsvorstand schriftlich eingereicht werden. Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden gebeten, die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Eine ggf. erforderliche Kontakterfassung wird über die geführte Anwesenheitsliste sichergestellt.