Drama Mit Traurigem Ausgang

July 4, 2024, 5:13 pm

Das gilt z. B. für das: Planen, Projektieren, Konstruieren Einsetzen von Arbeitskräften Errichten Prüfen Betreiben Ändern Rechtsgrundlagen für die Pflichtenübertragung Die gesetzliche Grundlage der Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz bildet § 13 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Pflichtenübertragung bezogen auf die Unfallverhütungsvorschriften ist in § 13 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" fast wortgleich zu § 13 Abs. 2 ArbSchG formuliert. Weitere rechtliche Grundlagen dazu sind im Ordnungswidrigkeitenrecht, im Strafgesetzbuch und im Zivilrecht zu finden. ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 regeln die Pflichtenübertragung. (Bildquelle: serezniy/iStock/Thinkstock) Unternehmer hat immer Auswahl- und Aufsichtsverantwortung Der Unternehmer ist nie von jeglicher Verantwortung frei, weil bei ihm als Delegierendem stets die Auswahl- und Aufsichtsverantwortung bleibt. Denn er muss sicherstellen, dass die Beauftragten über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die übertragenen Pflichten erfüllen zu können.

Zweifellos trägt aber die verantwortliche Elektrofachkraft in besonderer Weise Fach- und Führungsverantwortung. VEFK ist nicht weisungsgebunden Im Unterschied zu den anderen Elektrofachkräften ist die verantwortliche Elektrofachkraft allerdings nicht weisungsgebunden, d. sie muss sich in ihrem Verantwortungsbereich niemandem unterordnen und keine Anweisungen von Personen befolgen, die nicht entsprechend der VDE 1000-100 selbst als verantwortliche Elektrofachkraft gelten. Hier ist die verantwortliche Elektrofachkraft unverzichtbar Jeder Betrieb, der unter den Geltungsbereich der VDE 1000-10:2009-01 (VDE 1000-10) fällt, ist verpflichtet, eine verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Betroffen sind danach alle Betriebe, die über einen elektrotechnischen Betrieb bzw. einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügen. Die verantwortliche Elektrofachkraft leitet den elektrotechnischen Betriebsteil. (Bildquelle: phadventure/iStock/Thinkstock) Die VDE 1000-10 benennt in ihrem ersten Abschnitt diejenigen Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind und damit einem elektrotechnischen Betriebsteil gleichzusetzen sind.

Diese wird damit zur verantwortlichen Elektrofachkraft entweder für den gesamten Betrieb, Betriebsteile oder eine elektrische Anlage. Für diesen bestimmten Bereich übernimmt die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) dann die Verantwortung und fachliche Leitung. Nach erfolgter Pflichtenübertragung nehmen die beauftragten Mitarbeiter in dem zugewiesenen Kompetenz- und Verantwortungsbereich die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben wahr. Jede Elektrofachkraft ist verantwortlich Lassen Sie sich von der Bezeichnung "verantwortliche" Elektrofachkraft nicht irritieren. Jede Elektrofachkraft trägt Fachverantwortung. Jede Elektrofachkraft trägt Fachverantwortung. (Bildquelle: lisafx/iStock/Thinkstock) Denn selbstredend übernimmt nicht nur die verantwortliche Elektrofachkraft Verantwortung: grundsätzlich trägt jede Elektrofachkraft, d. h. alle Elektrofachkräfte (EFK), Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und die elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) eine persönliche Fachverantwortung für ihr Tun bzw. Nicht-Tun (Unterlassen).

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Vorherige Seite Nächste Seite § 13, Pflichtenübertragung Zweites Kapitel – Pflichten des Unternehmers § 13 – Pflichtenübertragung Diese Schrift fungiert nur als Muster. Die Schrift sowie das Datum der Inkraftsetzung erhalten Sie über Ihre Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft. Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen. Nächste Seite