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Die CDU-Fraktion betrachtet das Anhörverfahren, welches in § 28 BezVG gesetzlich festgelegt ist, in der Form, in der der Senat es durchführt, als eine Farce. Der Innensenator hat während des Verfahrens öffentlich und gegenüber der Bürgerinitiative Wetternstraße deutlich gemacht, dass die Entscheidung gefallen sei und man etwaige gegenteilige Beschlüsse der Bezirksversammlung ohnehin lediglich zur Kenntnis nehmen, die Maßnahme jedoch durchführen werde. Harburger poststraße 1.1. Auch der Staatsrat und die Amtsleiterin haben bei der Anhörung im Sozialausschuss eindeutig bekundet, dass es aus ihrer Sicht keine andere Möglichkeit gäbe und dass aus diesem Grunde die vorgelegte Entscheidung getroffen sei. Ein derartiges Verfahren entspricht nur formal den gesetzlichen Bestimmungen, höhlt deren Inhalt jedoch gegenüber der Bezirksversammlung Harburg in unerträglicher Weise aus. Es wird auch demokratischen Mitwirkungsrechten der Bezirksversammlung, die immerhin in Hamburg Verfassungsrang hat, in keiner Weise gerecht. Die Verfahrensweise zeigt deutlich, wie wenig ernst der Senat die bezirklichen Mitwirkungsrechte als Teil einer Bürgerbeteiligung nimmt und wie lästig ihm Bezirke erscheinen.
Allerdings hat er auf konkrete Nachfragen im Sozialausschuss dazu keine verbindlichen Angaben machen können. Er hat lediglich darauf verwiesen, dass es aus dem Frühjahr 2013 bereits eine Bürgerschaftsdrucksache zu dieser Thematik gäbe. Die Überprüfung dieser Haushaltsdrucksache ergibt jedoch, dass dort keinerlei Mittel für eine Erstaufnahmeeinrichtung außerhalb der seinerzeit vorhandenen Einrichtungen bereitgestellt worden sind. Harburger poststraße 1.3. Da der Senat auch jetzt keine Angaben zur inhaltlichen Umsetzung seiner Zielvorstellungen und zu den finanziellen Auswirkungen machen konnte, erscheint zweifelhaft, ob die angegebenen Ziele ausreichend umgesetzt werden können. Zu Sicherheitsfragen, die beispielsweise bei der Unterkunft Wetternstraße in der Vergangenheit immer wieder eine erhebliche Rolle gespielt haben, schweigt sich der Senat gänzlich aus. Der Hinweis, man wolle zunächst Zeltunterbringung vermeiden und sodann möglichst mit dem Abbau der Unterbringung in Containern beginnen, hat sich für den Bezirk Harburg auf Nachfragen als Worthülse herausgestellt.
Anschließend erfolgt die Weiterleitung in eine dezentrale Erstaufnahmeeinrichtung im Hamburger Stadtgebiet. III - Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünfte Für mindestens sechs Monate verbleiben Flüchtlinge während der gesetzlichen Aufenthaltspflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Zugleich wird ermittelt, ob sie einen Unterbringungsbedarf haben oder ob sie anderweitig mit einer Unterkunft versorgt sind (zum Beispiel bei Verwandten oder Bekannten). Betreiber der Einrichtungen sind das städtische Dienstleistungsunternehmen fördern&wohnen und eine weitere Hilfsorganisation, die sich um die Versorgung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner kümmern. Um den inneren und äußeren Frieden zu gewährleisten, ist an den verschiedenen Standorten ein Wachdienst eingesetzt. Harburger poststraße 1 erstaufnahme. Weitere Informationen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in Hamburg erhalten Sie unter Fragen und Antworten zur Unterbringung auf der Seite der Behörde für Arbeit, Soziale, Familie und Integration.