Sie prägt zusammen mit der alten Kirche (heute Remigiushaus), welche heute als Dorfgemeinschaftshaus genutzt wird, die Silhouette des Dorfes. Der Bau mit dem 50 Meter hohen Kirchturm wurde überwiegend von der politischen Gemeinde bezahlt, während die Inneneinrichtung größtenteils von Spendern finanziert wurde. Die neogotische Ausstattung der Kirche ist nahezu vollständig erhalten. Dazu gehört auch ein bedeutender Bestand von Paramenten. [1] Von Beginn an war Mariä Himmelfahrt Pfarrkirche der gleichnamigen Pfarrei. Seit Inkrafttreten der "Gemeindepastoral 2015" gehört sie als Filialkirche [2] zur Pfarrei Heiliger Christophorus Waldsee [3] im Dekanat Speyer [4]. Sie zählt zu den schönsten Kirchen im Bistum Speyer. Geschichte [5] [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Otterstadt wurde erstmals am 7. April 1020 in einer Urkunde des 24. Bischofs von Speyer, Walter, erwähnt. Einer seiner Nachfolger, Bischof Rüdiger Huzmann, schenkte das Dorf in seiner Amtszeit (1074–1090) dem Stift St. Allgemeine baubeschreibung master 2. Johannes Evangelist und St. Guido zu Speyer.
Die Baubeschreibung ist allgemein Bestandteil einer Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung einer Baumaßnahme für den Zweck zur Einholung eines Angebots. Art, Form, Umfang und zu liefernde Aussagen richten sich nach den Anforderungen, die mit der Gestaltung eines daraufhin abzuschließenden Bauvertrags verbunden sind. Zu differenzieren ist mindestens nach einem: Verbraucherbauvertrag nach den Regelungen im BGB ab 2018 und VOB-Vertrag nach der VOB, der bei öffentlichen Bauaufträgen herangezogen wird. Im Einzelnen gehören hierzu Angaben über: Zweck, Art und Nutzung des Bauwerks bzw. der technischen Anlage. ausgeführte Vorarbeiten und Leistungen, gleichzeitig laufende Arbeiten, Lage und örtliche Gegebenheiten und Verkehrsverhältnisse, Konstruktion des Bauwerks bzw. Konzepts der technischen Anlage. Mariä Himmelfahrt (Otterstadt) – Wikipedia. Leistungen, die sich nach Art und Umfang bestimmen lassen, müssen nicht in der Baubeschreibung angegeben werden. Sie sind als Positionen in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Auch bleibt darauf zu achten, dass keine Regelungen wiederholt werden, die bereits in anderen Vertragsbestandteilen getroffen wurden, so beispielsweise in: Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zum Bauvertrag sowie Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV).
Haustyp und Bauweise, Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrissen und Schnitten, ggf. Angaben zum Energie-, zum Brandschutz- und zum Schallschutzstandard sowie zur Bauphysik, Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke, ggf. Beschreibung des Innenausbaus, ggf. Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen, Angaben zu Qualitätsmerkmalen, denen das Gebäude oder der Umbau genügen muss, ggf. Beschreibung der Sanitärobjekte, der Armaturen, der Elektroanlagen, der Installationen, der Informationstechnologie und der Außenanlagen". Die Aufzählung erfasst im Wesentlichen nur technische Informationen und Daten. In Abhängigkeit von der Baumaßnahme wird und muss es immer der Fall sein, dass zu allen Schwerpunkten eine Information erfolgt. Andererseits sollte die Aufzählung auch nicht als "abschließend" angesehen werden. Im Einzelfall können weitere Komponenten als Information wichtig sein. Baubeschreibung - Lexikon - Bauprofessor. Grundsätzlich müssen aber die wesentlichsten Informationen erfolgen.