Mit welchem Verkehrsmittel eine Reise bestritten wird, steht Selbstständigen oder Angestellten frei. Kosten für die Reise mittels Bahn, Flugzeug, Taxi, Mietwagen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sind in Höhe des Rechnungsbetrages als Betriebsausgabe abzugsfähig. Wird hingegen ein Dienstwagen genutzt, so sind die Kosten bereits in den Betriebsausgaben enthalten, sodass eine zusätzliche Geltendmachung nicht möglich ist. Reisekosten unternehmer bûche de noël. Neben den reinen Fahrtkosten können jedoch Fahrtnebenkosten geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für mautpflichtige Straßen, Parkgebühren, nötige Wartungen (etwa der Erwerb eines Liters Öl) oder auch Kosten für die Fahrzeugreinigung. Wie werden Fahrtkosten auf Reisen mit dem privaten PKW erstattet? Insbesondere Arbeitnehmer nutzen für Dienstreisen häufig den eigenen PKW und erhalten im Rahmen der Reisekostenabrechnung einen Ersatz vom Arbeitgeber. Dabei kommen drei verschiedene Erstattungsmöglichkeiten in Betracht, die nachfolgend erläutert werden: Art der Erstattung Vorgehen Anteilige Erstattung der tatsächlichen Kosten Die Reisekosten werden anteilig erstattet.
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