Drama Mit Traurigem Ausgang

July 16, 2024, 12:56 am
Daher müssten Sie die Summe nur dann erstatten, wenn der Arbeitgeber Ihnen ein über die sog. "leichteste" Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden nachweisen könnte. Sollte der Arbeitgeber Ihnen die Summe dennoch vom Lohn abziehen, können Sie das Geld ggf. vor dem Arbeitsgericht zurückfordern. Hierzu empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Insoweit erhalten Sie bei Bedarf Prozesskostenhilfe, über die Sie der Rechtsanwalt oder die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts umfassend informiert. Mit freundlichen Grüßen Annegret Müller-Mundt Bewertung des Fragestellers 05. 2019 | 10:41 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Kassendifferenz ausgleichen Arbeitsrecht. Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? Ähnliche Themen 25 € 36 € 30 € 40 € 80 € 25 €

Kassendifferenz Ausgleichen Arbeitsrecht

Wird da unter meinem Account Mist gebaut, muss ich auch dafür die Verantwortung übernehmen. Und wenn ich die technischen Sicherungsmöglichkeiten (hier Abmeldung vom System) nicht nutze, finde ich das schon ein wenig fahrlässig. Inwieweit sich das bei den McDreck-Kassen analog dazu übernehmen lässt, weiß ich nicht. Funktioniert aber anscheinend ähnlich, dass bestimmte Abrechnungszeiträume einem Benutzer zugeordnet werden können. Original von Woki Achso... Wie? Du bescheißt die armen kleinen Kinder, die sich vom mühsam Ersparten mal ein Eis kaufen? :rolleyes: Langsam, langsam Woki. Kassendifferenz - Arbeitsrecht - frag-einen-anwalt.de. Beschissen, wenn dann wurde da nur Einer! Das Hauptproblem war mehr die Bedienung der Kasse. Ich war mir manchmal nicht sicher ob die Kasse jetzt den eingegebenen Betrag "geschluckt" hat oder nicht. So hatte ich nach Gefühl mal zwischendurch gar nix eingegeben und den Betrag so in die Kasse geschmissen. Seiten: [ 1] Nach oben

Wenn Die Kasse Nicht Stimmt: Wer Haftet? | Das Rechtsportal Der Ergo

Frage vom 2. 12. 2005 | 09:43 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich) Kassendifferenz - Muss ich diese Differenz anteilsmäßig begleichen? Ich arbeite in einem Zoofachhandel und bei unserer gestrigen Abrechnung hatten wir ein Minus in Höhe von ca. 30€. Unser Arbeitgeber (der selbst nur 1€ davon trägt) verlangt nun von uns, dieses Minus von unserem Privatgeld auszugleichen. Da wir zu zweit in der Schicht gearbeitet haben und somit beide an der Kasse waren, sollen wir uns die Differenz teilen. Im Vertrag steht allerdings nichts davon, daß wir Differenzen über 1€ persönlich ausgleichen müssen. Wenn die Kasse nicht stimmt: Wer haftet? | Das Rechtsportal der ERGO. Es hängt nur ein Zettel mit dieser Information aus, den wir bei Vertragsbeginn unterschreiben mußten. Mein Stundenlohn beträgt nur 5, 20€, so hätte ich drei Stunden umsonst gearbeitet, wenn diese Handhabung legitim wäre. Zumal nicht nachzuweisen ist, wer von uns beiden die Differenz verschuldet hat. Muß ich diese Differenz anteilsmäßig begleichen oder kann ich mich weigern? # 1 Antwort vom 2.

Kassendifferenz - Arbeitsrecht - Frag-Einen-Anwalt.De

Manchmal kommt man so auf den Fehler. Alles Gute, LG Chrissy Community-Experte Arbeitsrecht Meine Frage also: muss ich dafür aufkommen oder nicht? Nein! Das "Nein! "

ᐅ Kassendifferenz / Ausgleich?

Heute informieren wir Sie erneut zum hochbedeutenden aktuellen Thema: Kasse, hier: Kassendifferenzen. Kassenfehlbeträge können z. B. folgende Ursachen haben: Es ist ein Rechenfehler unterlaufen, so dass tatsächlich kein Minus vorhanden ist. Um den Fehler zu finden, ist es erforderlich, jeden Tag des betroffenen Zeitraums zu prüfen. Nur so kann festgestellt werden, ob tatsächlich ein Rechenfehler vorliegt oder nicht. Es sind Bareinnahmen verspätet ins Kassenbuch eingetragen worden. Dieser Fehler kann festgestellt werden, indem jedes Zahlungsdatum kontrolliert und mit dem Eintragungsdatum im Kassenbuch verglichen wird. Das setzt voraus, dass der Zahlungseingang auch vermerkt worden ist oder der Zahlungseingang unter Angabe des Datums quittiert worden ist. Barausgaben können zeitlich unzutreffend ins Kassenbuch eingetragen worden sein. Ob dies der Fall ist, kann nur anhand der Belege des betreffenden Zeitraums kontrolliert werden. Es ist insbesondere auf die Reisekostenabrechnungen zu achten.

Aus meiner Erfahrung werden Arbeitnehmer, die sich gegen ungerechte Behandlung zur Wehr setzen, eher noch von Ihren Arbeitgebern respektiert als die, die immer kuschen. Es kann doch nicht unser Interesse sein, dass Arbeitnehmer auf die Durchsetzung ihr rechtmäßigen Ansprüche verzichten, nur weil z. B. das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. Inhaltlich zur Frage der Mankohaftung kann ich dir nur zustimmen! # 4 Antwort vom 2. 2005 | 14:22 Vielen Dank! Das hilft mir schon mal weiter. Ich muß gestehen, dass es mir egal ist, wenn der AG auf mich verzichten kann (es ist nur ein Job neben dem Studium, da finde ich auch etwas anderes). Ich habe es nur satt, ungerecht behandelt zu werden und für etwas aufzukommen, was ich vielleicht nicht einmal selbst verschuldet habe. Dagegen wehre ich mich! In unserer Filiale arbeiten nur eine Festangestellte (Leiterin) und 6 Aushilfen. Bei Differenzen gleichen die anderen 5 Aushilfen immer aus, das sehe ich jedoch überhaupt nicht ein! Und dieser Wisch, den ich unterschrieben habe, ist auch unwirksam?

Damit dürften dann sowieso alle weiteren Fragen erledigt sein. Ja klar liegt es in meiner verantwortung, NUR die kasse war ja schon drinne wo ich gekommen bin, d. h. ich hatte gar keine chance zu sagen, das ich das nicht will. du hast meine frage immer noch nicht verstanden, aber gut, du hast recht und ich hab meine ruhe. selbst wenn mich McD anzeigen sollte, bei einer so unklaren beweislage würd ich eh freigesprochen werden, denn es waren ja mehrere mitarbeiter anwesend und jeder hätte sich an meiner kasse bedienen können solange ich noch nicht da war. Obwohl ich mir das bei unserem Team nicht vorstellen kann, aber es muss ja nichtmal geklaut sein, kann ja sein das jemand ausversehen zuviel wechselgeld rausgegeben hat. 10 Euro sind über zwei Stunden gearbeitet für umsonst, weisste wie ichs meine? Wenn ich nichts dafür kann, warum soll ichs dann zahlen? Liebe Vampirlady, hab mir den Thread nochmal genau durchgelesen. Der fehler liegt bei Dir, man übernimmt keine Kasse ohne vorher zu zählen.