Drama Mit Traurigem Ausgang

July 7, 2024, 12:00 pm

LEBE DEN MOMENT Nichts ist für immer und für die Ewigkeit. Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein. (UNHEILIG) lucy1510 Beiträge: 1039 Registriert: 16. 05. 2009, 20:42 Wohnort: Stolberg #4 Also zunächst schließe ich mich nephele an. Ich müsste wegen der Abtrennung wissen, ob es altes oder neues Familienrecht betrifft. Du schreibst aber nur eine Rechnung, und zwar - wenn keine PKH bewilligt wurde - an Mandanten /in. Warum möchstest Du die Rechnung durch 2 teilen? Vertreten könnt Ihr nur einen und demgegenüber rechnest Du ab. Die Gegenseite hat ihre Kosten selbst zu tragen. Du kannst lediglich bei Gericht beantragen, die hälftigen GK - wenn die Euer Mandant /in gezahlt hat - gegen die Gegenseite festzusetzen. Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes. (Loriot) This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG (ebenfalls Loriot) #5 26. 2010, 17:56 die scheidungssache war im august 09. Abänderung des Versorgungsausgleichs - Voraussetzungen/Fall mit Lösung. also keine 2 jahre her. mein anwalt hat das beim scheidungsurteil so gemacht, dass er durch 2 geteilt hat.

Abänderung Des Versorgungsausgleichs - Voraussetzungen/Fall Mit Lösung

Im Gegenzug muss die Ehefrau von ihrer gesetzlichen Rente 150, - Euro an den Ehemann abgeben. Bei diesen Ausgleichsbeträgen handelt es sich nicht etwa um Beträge, die die Ehegatten selbst an den anderen Ehegatten auszahlen müssten. Vielmehr werden nur die Rentenrechte übertragen, was sich erst im Rentenalter bemerkbar macht. In unserem Fall erhält der Ehemann im Alter 225, - Euro weniger gesetzliche Rente und 50, - Euro weniger Betriebsrente. Diese Beträge erhält die Frau als zusätzliche Rente, aber erst, wenn sie selber "in Rente geht". Ihre Rente erhöht sich also um die Ausgleichsbeträge. Im Gegenzug verringert sich ihre Rente um die an den Ehemann auszugleichenden 150, - Euro, die beim Ehemann wiederum zu einer Erhöhung seiner Rente um 150, - Euro führen. Bei Beamten ist die Berechnung im Prinzip ähnlich. Nur haben Beamte keine Rentenanwartschaften auf einem Rentenkonto, sondern sie haben Pensionsansprüche gegen ihren Dienstherren. Die Höhe der Pension richtet sich nach der vor Eintritt in den Ruhestand zuletzt erreichten Besoldungsstufe.

Insoweit entfällt dann ein Abänderungsbedürfnis hinsichtlich der bereits rechtskräftigen Ursprungsentscheidung des Familiengerichts. Prüfung auf Unbilligkeit Das Gericht prüft schließlich auch, ob in einer Gesamtschau eine Abänderung letztendlich doch zu unterbleiben hat, weil nach der abzuändernden Entscheidung über den Versorgungsausgleich nachträglich sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der geschiedenen Ehegatten so entwickelt haben, dass eine nachträgliche Abänderung ungerecht, d. h. unbillig wäre (sogenannte Härtefallklausel des § 27 VersAusglG). Auskunftsansprüche gegenüber Ehegatten und Rentenversicherungsträger Es besteht die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung sich eine Ausrechnung der eigenen Rentenanwartschaften während der Ehezeit nach aktuellem Recht geben zu lassen. Auf diese Weise ist es möglich, zumindest bezogen auf die gesetzlichen Rentenanwartschaften die Rechtsfolgen einer Abänderung gegenüber einer Entscheidung, die noch nach altem Recht ergangen ist, in etwa abzuschätzen.