14. 09. 2020 ·Fachbeitrag ·Mandatspraxis von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und Erbrecht, Düsseldorf | Um Unterhaltsleistungen zu berechnen, sind Berechtigte und Verpflichtete auf wechselseitige Auskünfte angewiesen. Der Beitrag gibt einen Überblick zu ausgewählten Auskunftsfragen. | 1. Wesentliche Anspruchsverhältnisse Die Anspruchsgrundlagen für materielle und verfahrensrechtliche Auskunftsrechte bzw. -pflichten im Unterhaltsrecht sind beim Familienunterhalt, § 1353 S. 2 BGB, § 1360, § 1360a BGB, Trennungsunterhalt, § 1361 i. V. m. § 1605 BGB, Geschiedenenunterhalt, §§ 1580, 1605 BGB, Verwandtenunterhalt, §§ 1589, 1601 ff. BGB, Unterhalt und Auskunft nach Treu und Glauben, § 242 BGB, Unterhalt des Kindes, §§ 1601 ff. BGB und Einkommens-und Vermögensermittlung durch das Gericht, §§ 235, 236 FamFG (vgl. ferner Palandt/Brudermüller, BGB, 79. Aufl., § 1353 Rn. 13; derselbe, § 1605 BGB Rn. 5 ff. ; derselbe, § 1580 BGB Rn. 2 ff. ). 2. Unterhaltsberechtigter verweigert auskunft fahrplanauskunft. Das Grundprinzip: Informationen nur auf Verlangen Gem.
So wird eine Auskunft nicht geschuldet, wenn feststeht, dass sie den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann (BGH, Urt. 22. 1994 – XII ZR 100/93, DRsp-Nr. 1994/3042 und Urt. 21. 1993 – XII ZR 248/91, DRsp-Nr. 1993/2689). Das ist z. B. der Fall, wenn der Bedarf des Unterhaltsberechtigten vollständig durch eigene Einkünfte gedeckt wird (OLG Düsseldorf, Beschl. 02. 1997 – 1 UF 12/97, DRsp-Nr. 1999/1201). Wenn ein wirksamer Unterhaltsverzicht vorliegt, besteht ebenfalls keine Auskunftspflicht (OLG Saarbrücken, Beschl. Unterhaltsberechtigter verweigert auskunft aus. 14. 2002 – 6 WF 114/01, DRsp-Nr. 2003/11324). Auch kann eine Auskunft nicht verlangt werden, wenn der Auskunftsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst hat (BGH, Urt. 1994/3042). Ebenso scheidet eine Auskunftspflicht aus, wenn der Unterhaltspflichtige seine uneingeschränkte Leistungsfähigkeit eingesteht. Zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch siehe auch OLG Nürnberg, Beschl. 24. 10. 2012 – 7 UF 969/12, DRsp-Nr. 2012/21545. Weiterer Aufsicht führender Richter am AG Dr. Wolfram Viefhues, Oberhausen
Belegpflicht für Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist eine Einnahmenüberschussrechnung vorzulegen; die der Steuererklärung regelmäßig beizufügende Anlage reicht unter unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten nicht aus, da sich daraus die Tilgungsleistungen, die unterhaltsrechtlich relevant sein können, nicht ergeben. Aus der Anlage zur Steuererklärung sind nur die Abschreibungen und die Zinsbelastungen erkennbar. Für den Nachweis der Zins- und Tilgungsleistungen steht im Regelfall ein Jahreskontoauszug der finanzierenden Bank zur Verfügung. Belegpflicht für Einkünften aus Kapitalvermögen Bei Einkünften aus Kapitalvermögen sind die Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die die Banken ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen, als Nachweis vorzulegen. Auskunftspflicht des Elternteils, der freiwillig Kindesunterhalt zahlt | Familienrecht. Zusammenfassend kommt je nach Art der Einkommenserzielung und Einkommenserfassung die Pflicht zur Vorlage folgender Belege in Betracht: Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für drei aufeinander folgende Wirtschaftsjahre bei Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG Überschussrechnung für drei aufeinander folgende Wirtschaftsjahre bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3, §§ 8 ff EStG Sachkontenbelege, z.
Rz. 773 Das Gegenseitigkeitsprinzip vermittelt dem Unterhaltsschuldner auch gewisse Auskunfts- und Kontrollrechte: Er kann verlangen, dass er nicht nur bezüglich des Ausbildungsweges seines unterhaltsberechtigten Kindes, sondern auch über den Fortgang der Ausbildung und über die jeweils erbrachten Leistungen informiert wird (Auskunftsanspruch) [1012] und dem Verlauf des bisherigen Studiums entsprechende Leistungsnachweise (etwa Studienbescheinigungen, (Zwischenprüfungs-) Zeugnisse, Scheine der Universität, Nachweis über den Besuch der lehrplanmäßigen Studienveranstaltungen u. Was tun bei Auskunftsverweigerung über Einkünfte zur Unterhaltsberechnung? - Unterhalt - ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. a. ) zur Einsicht erhält (Belegvorlageanspruch). Kommt das Kind dieser Verpflichtung trotz entsprechender Aufforderung nicht nach, können die Eltern hinsichtlich der Unterhaltszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, bis die entsprechenden Informationen erteilt und/oder die verlangten Belege vorgelegt worden sind. [1013] Bei beharrlicher Pflichtverletzung des Kindes kann der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt erlöschen.
Folgende Unterlagen können dabei als Beleg dienen: Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate (Lohnabrechnungen) letzter Einkommenssteuerbescheid Bilanzen aus den vergangenen drei Jahren inkl. der Gewinn- und Verlustrechnungen (bei bilanzierungspflichtigen Selbstständigen) Einnahme-Üchnungen aus den vergangenen drei Jahren (z. B. bei Freiberuflern) aktueller Rentenbescheid (bei Rentenbezug) aktueller Arbeitslosenbescheid (bei Hartz-IV- oder ALG-I-Empfängern) Zusätzlich zu den Nachweisen über die regelmäßigen Einkünfte können jedoch auch Belege über Vermögen und weitere Einnahmen verlangt werden. Dies gilt zum Beispiel bei Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen. Was passiert bei Missachtung der Auskunftspflicht bei Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt & Co.? Unterhaltsberechtigter verweigert auskunft buchung. Verweigern Unterhaltspflichtige oder -berechtigte eine Auskunft, so kann das Familiengericht nach § 235 Familienverfahrensgesetz (FamFG) diese gerichtlich anordnen und dem Betroffenen eine angemessene Frist setzen. Kommt derjenige der Anordnung innerhalb dieser Frist nach, so kann das Gericht den Auskunftsanspruch auf Umwegen durchsetzen, indem es entsprechende Nachweise direkt bei Arbeitgebern und Behörden einholt.