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July 16, 2024, 2:03 am
Einzelheiten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung werden nachfolgend beschrieben. Abholung des Führerscheins - Ordnungsamt. Bei weiteren inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich: Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit folgender Verwaltungsdienstleistung: Vollmacht zur Abholung des Führerscheins Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Im Bayernportal werden die Verwaltungs-Dienstleistungen und Datenverarbeitungen der Landratsämter in Bayern ausführlich mit Rechtsgrundlagen beschrieben. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Für dieses Formular liegen derzeit keine Angaben zur Weitergabe der Daten vor. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Für dieses Formular liegen derzeit keine Angaben zur Weitergabe der Daten vor. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.

Vollmacht Zur Abholung Führerschein Women

Ein bereits beantragter Führerschein kann nach Fertigstellung durch den Antragsteller oder eine beauftragte Person abgeholt werden. Dies kann frühestens drei Wochen nach der Antragstellung erfolgen. Die Abholung eines Führerscheins kann im Rahmen der Öffnungszeiten der Führerscheinstelle erfolgen. Hierfür ist vor Ort eine Wartemarke zu ziehen. Es muss jedoch mit Wartezeit gerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass für weitere Leistungen zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist. Name von nr.3? (Schule, Informatik). Im Rahmen der Abholung können keine weiteren Leistungen miterledigt werden. Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen. Zurück zur Übersicht Notwendige Unterlagen Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass Führerschein (falls vorhanden) Bei Abholung durch Dritte: zusätzlich schriftliche Vollmacht für den/die Beauftragten und dessen Ausweisdokument und Führerschein (falls vorhanden) Bei Umschreibung ausländischer Führerscheine: Bestätigungsschreiben Bei Bestehen von Führerscheinklassen: TÜV-Bestätigung Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.

Für Fragen und weitere Information stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Führerscheinwesens unter der Rufnummer (0911) 974-22 77 zur Verfügung.