Ein bereits beantragter Führerschein kann nach Fertigstellung durch den Antragsteller oder eine beauftragte Person abgeholt werden. Dies kann frühestens drei Wochen nach der Antragstellung erfolgen. Die Abholung eines Führerscheins kann im Rahmen der Öffnungszeiten der Führerscheinstelle erfolgen. Hierfür ist vor Ort eine Wartemarke zu ziehen. Es muss jedoch mit Wartezeit gerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass für weitere Leistungen zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist. Name von nr.3? (Schule, Informatik). Im Rahmen der Abholung können keine weiteren Leistungen miterledigt werden. Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen. Zurück zur Übersicht Notwendige Unterlagen Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass Führerschein (falls vorhanden) Bei Abholung durch Dritte: zusätzlich schriftliche Vollmacht für den/die Beauftragten und dessen Ausweisdokument und Führerschein (falls vorhanden) Bei Umschreibung ausländischer Führerscheine: Bestätigungsschreiben Bei Bestehen von Führerscheinklassen: TÜV-Bestätigung Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.
Für Fragen und weitere Information stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Führerscheinwesens unter der Rufnummer (0911) 974-22 77 zur Verfügung.