Die zulässige Gesamtmasse (zGM) bezeichnet die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. In der deutschen StVO und StVZO wird synonym auch der Begriff zulässiges Gesamtgewicht (zGG) verwendet, während in Österreich der Begriff höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) verwendet wird. Fahrzeuge werden je nach zulässiger Gesamtmasse in eine entsprechende Gewichtsklasse eingeteilt, die in vielen Ländern maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis ist (siehe z. B. Führerschein (EU-Recht)). In Deutschland wird die zulässige Gesamtmasse für Fahrzeuge im § 34 der StVZO beschrieben. Die eingeklammerten Angaben in der Tabelle beziehen sich auf Fahrzeuge mit Luftfederung. Des Weiteren ist die zGM ausschlaggebend für Fahrerlaubnisklassen im Fahrerlaubnisrecht. In den aktuellen Verordnungstexten der StVO und StVZO werden die beiden Begriffe zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Gesamtmasse synonym verwendet. Seit 1. Oktober 2015 gilt die Lkw-Maut in Deutschland für Lkw mit einer zGM ab 7, 5 Tonnen – zuvor lag die Grenze bei 12 Tonnen.
Interessant dabei ist, dass die tatsächliche Beladung des Anhängers für das Führerscheinrecht nicht relevant ist, es zählt nur, welche zulässige Gesamtmasse in den Papieren des Fahrzeugs und des Anhängers eingetragen wurde. Das Fahrzeug Allerdings sollte die Masse des Anhängers und die des Zugfahrzeugs aufeinander abgestimmt sein. Die Anhängelast darf in Deutschland die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten und muss weniger als 3, 5 Tonnen betragen. Eine Ausnahme bilden Geländefahrzeuge, die Anhänger mit einer Masse bis zum 1, 5-Fachen der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs ziehen dürfen. SUV fallen hier allerdings nicht darunter, sondern nur Fahrzeuge mit einer entsprechenden Typgenehmigung als Geländefahrzeuge. Nach wie vor sollten vor allem Fahrzeuge mit einer drehmomentstarken Dieselmotorisierung für das Ziehen schwerer Lasten eingesetzt werden. Apropos schwere Lasten: Je nach Anhängergröße ist man in Deutschland dazu verpflichtet, den Anhänger gegen Wegrollen mit Unterlegkeilen zu sichern.
Immer, weil die Fahrzeugkombination die zulässige Zug-Gesamtmasse von 7, 5 t überschreitet Ja, wenn die Fahrzeugkombination ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist Nein, weil das Zugfahrzeug die zulässige Gesamtmasse von 7, 5 t nicht überschreitet
Seit 2019 wird zur Berechnung der Infrastrukturbelastung auch die zulässige Gesamtmasse herangezogen, nicht mehr wie zuvor nur die Anzahl der Achsen. Bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 18 Tonnen zGM ist die Anzahl der vorhandenen Achsen ein weiteres Kriterium (bis zu drei, vier oder mehr Achsen). In Österreich wird die zulässige Gesamtmasse für die Lkw-Maut nicht berücksichtigt. Hier sind alle Fahrzeuge über 3, 5 Tonnen zGM mautpflichtig; über die Höhe der Maut entscheidet die Anzahl der Achsen (zwei, drei, vier oder mehr Achsen).