Drama Mit Traurigem Ausgang

July 16, 2024, 12:25 am

Verfügt ein Einzelunternehmer nicht über die notwendigen persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung seines Gewerbes (oftmals auch Konzession bezeichnet) oder wird das Gewerbe in Form einer Gesellschaft (OG, KG, GmbH, AG) ausgeübt, hat der Unternehmer bzw. die Gesellschaft bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft) einen gewerberechtlichen Geschäftsführer zu bestellen. Wofür haftet nun der gewerberechtliche Geschäftsführer im Vergleich zum Unternehmer und zum handelsrechtlichen Geschäftsführer der jeweiligen Gesellschaft? GmbH Haftung – Wie ist die Haftung bei der GmbH geregelt?. Erkenntnisse Erst nach erfolgter Bestellung durch die Behörde (per Bescheid) ist der gewerberechtliche Geschäftsführer gegenüber dieser Behörde für die Einhaltung aller gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Dies setzt voraus, dass die betreffenden Vorschriften bekannt sind.

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Eine unmittelbare "Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfenhaftung" für die Mitarbeiter trifft den Geschäftsführer allerdings nicht – das heißt, er muss sich ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters grundsätzlich nicht zurechnen lassen. Diese Zurechnung gilt nur für die Gesellschaft, bei der die Arbeitnehmer ja üblicherweise auch angestellt sind. Dessen ungeachtet ist nun aber klar, dass Geschäftsführer dennoch in weitaus mehr Fällen als bisher gedacht für Fehler der Mitarbeiter den Kopf hinhalten müssen. Haftung als "Nebentäter" Zwar haften sie grundsätzlich – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur der Gesellschaft gegenüber. Haftung geschäftsführer gmbh österreichische. Was aber bedeutet, dass diese sich beim Geschäftsführer regressieren kann, wenn ihr ein Schaden entstanden ist. In einem solchen Schadenersatzprozess könne sich der Geschäftsführer dann auch nicht auf ein Verschulden nachgeordneter Mitarbeiter als anspruchminderndes Mitverschulden der Gesellschaft berufen, warnt der Jurist. "Vielmehr haftet der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft als sogenannter Nebentäter solidarisch mit dem Mitarbeiter, der schuldhaft gehandelt hat. "

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Marcus Diekmann und Johannes Kliesch gründen Founders League (FOTO) Coesfeld / Mannheim (ots) - Von Start-Ups für Start-Ups: Digital-Unternehmer Marcus Diekmann und Snocks-Gründer Johannes Kliesch starten eine interaktive Live-Show für junge Gründer:innen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Damit wollen sie jungen Leuten mit unternehmerischem Spirit Reichweite und Zugang zu ihrem Business- und Investoren-Netzwerk verschaffen. Haftung geschäftsführer gmbh österreich video. Dafür gründen die beiden die Founders League GmbH. Mit im Gründungsteam sind Benjamin Diedering, Geschäftsführer des Content-Produktionsstudios BDX Media, und Julian Rauch, der die operative Geschäftsführung der Founders League GmbH übernehmen wird. "Die Founders League will Start-Ups eine echte Bühne geben", erklärt Marcus Diekmann. "Unsere Idee, über eine digitales interaktives Live-Format an die Reichweite unseres Business- und Investoren-Netzwerks zu gelangen, bietet für Start-Ups eine Riesenchance. " "Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, deine Idee kann noch so gut sein, wenn du nicht die richtigen Kontakte hast und schnell Reichweite aufbauen kannst, tust du dich schwer", ergänzt Johannes Kliesch.

Er haftet dem Gewerbeinhaber (also dem Einzelunternehmer oder der Gesellschaft gegenüber) nicht für kaufmännische Belange, aber für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes (z. B. bei Vermögensschäden). Folgerungen und Erwartungen Der gewerberechtliche Geschäftsführer sollte sich daher stets über Neuerungen, die Gewerbeausübung betreffend, informieren und sein Wissen auf aktuellen Stand halten. Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung gegenüber der Behörde ist weder möglich noch zulässig. GmbH: Wann Gesellschafter mit dem Privatvermögen haften | trend.at. Eine Haftung gegenüber Dritten ist nur dann vorstellbar, wenn einem Dritten ein Schaden entsteht (Verschulden an der Pflichtverletzung). Der Gewerbeinhaber oder der handelsrechtliche Geschäftsführer hat die Verpflichtung sorgfältig zu prüfen, wen er zum gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellt und ob die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Weisungen des Arbeitgebers (wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer gleichzeitig auch Dienstnehmer ist) sind nichtig, wenn ihm diese bei der Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften Schwierigkeiten machen könnten.