Drama Mit Traurigem Ausgang

July 16, 2024, 1:23 am

ᐅ Beim Einkaufen mit EC-Karte zu wenig bezahlt Dieses Thema "ᐅ Beim Einkaufen mit EC-Karte zu wenig bezahlt" im Forum "Bürgerliches Recht allgemein" wurde erstellt von verena_1990, 21. März 2013. verena_1990 Neues Mitglied 21. 03. 2013, 13:12 Registriert seit: 21. März 2013 Beiträge: 4 Renommee: 10 Beim Einkaufen mit EC-Karte zu wenig bezahlt Hallo, mal angenommen der Kunde K kauft beim Unternehmen U ein und will per EC-Karte bezahlen. Der Verkäufer V gibt unabsichtlichen beim EC-Karten-Terminal einen anderen Betrag ein, dieser ist geringer als der eigentliche Verkaufspreis. Auf der Rechnung steht der richtige Preis auf dem Beleg der geringere. Der Kunde K merkt dies erst nach einigen Tagen. Zu wenig bezahlt deutschland. Welche Rechte hat das Unternehmen U und der Kunde K? paulineJ Senior Mitglied 21. 2013, 13:34 2. Dezember 2008 484 Geschlecht: weiblich 47 AW: Beim Einkaufen mit EC-Karte zu wenig bezahlt Der Kunde hat das "Recht" den vollständigen Betrag zu zahlen. U hat das Recht innerhalb der Verjährungsfrist den fehlenden Betrag nachzufordern.

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# 2 Antwort vom 4. 2016 | 20:15 Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst und für die Woche wo ich krank war, wurde ich nicht auf dem Dienstplan eingetragen. Und die Wochen davor wurde ich für weniger Stunden eingetragen. Im Arbeitsvertrag steht nur die Mindestarbeitszeit von 154std und das sich der Arbeitgeber vorbehält aufgrund von betrieblichen Gründen eine Änderung der arbeitszeitverteilung vorzunehmen und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 4/5 Werktage zu verteilen. Mehr steht im Bereich Arbeitszeit nicht in meinem Vertrag. Zu wenig bezahlt und. Außer Überstunden Regelungen. Danke schonmal für die hilfe # 3 Antwort vom 4. 2016 | 20:25 Hier der maßgebliche Paragraph des Entgeltfortzahlungsgesetzes. # 4 Antwort vom 4. 2016 | 20:32 Ja den Paragraphen hab ich mir auch schon durchgelesen nur weiß ich jetzt nicht wie ich das auf meinen Fall deuten soll. Da er mir ja für die Krankheitstage ja die durchschnittliche Arbeitszeit bezahlt hat. Nur bin ich aber nicht auf meine 154std gekommen da ich nicht für mehr std eingetragen war vor der Krankheit muss mir der Arbeitgeber Mindestens 154 std zahlen?

Es sollte daher zumindest zunächst einen Dienstplan gegeben haben, auf dem Sie eingetragen waren. Sie hätten dann das Entgelt für die Stunden erhalten müssen, die Sie eingeplant gewesen wären. # 7 Antwort vom 5. 2016 | 21:04 Danke für eure Hilfe weiß jetzt wenigstens woran ich bin Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Zu wenig bezahlt den. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.