Drama Mit Traurigem Ausgang

July 15, 2024, 11:31 pm

Über uns Die Firma Roman Reinert Nutzfahrzeuge wurde 2005 mit dem Ziel gegründet allen Feuerwehren und Hilfsorganisationen generalüberholte und auf dem neuesten Stand der Technik befindliche Fahrzeuge als kostengünstige und wirtschaftliche Alternative zu einem Neufahrzeug anzubieten. Herr Roman Reinert als gelernter KFZ und LKW Mechaniker verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im Feuerwehr- und Nutzfahrzeugsektor. Roman reinert fahrzeuge. Durch sehr enge Kontakte zu Feuerwehren und Hilfsorganisationen in ganz Europa kennt er die spezifischen Anforderungen die an Fahrzeuge für den Brand- und Katastrophenschutzeinsatze gestellt werden. Alle Fahrzeuge werden in unserer eigenen Werkstatt generalüberholt und durchlaufen eine spezielle Begutachtung, bevor Sie dem Kunden übergeben werden. Darüber hinaus bitten wir eine fachkundige Beratung auf die speziellen Anforderungen des Kunden und eine umfassende Einweisung bei Fahrzeugübergabe. Wir suchen ständig gebrauchte Feuerwehr- und Nutzfahrzeuge aller Art. Lassen Sie sich von uns ein Angebot unterbreiten.

Roman Reinert Fahrzeuge

Kontakt Telefon: 06872 / 922200 Fax: 06872 / 922201 Homepage: IP: 87. Autohaus Roman Reinert, Losheim am See 🚗 finderr. 106. 113. 196 Adresse Straße: Saarlouiser Straße 7 PLZ: 66679 Ort: Losheim am See, Landkreis Merzig-Wadern Bundesland: Saarland Land: Deutschland Karte Beschreibung Ankauf und Verkauf von Feuerwehr- und Nutzfahrzeugen Keywords Tanklöschfahrzeuge, Feuerwehr, Autohaus, Feuerwehrfahrzeug, Saarland, Losheim, Gebrauchte, Gebrauchtwagenhändler, Nutzfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge, Sonderfahrzeuge, Losheim am See, Handel, Brandschutztechnik, Spezialfahrzeuge Homepage Information Branche: Autohaus, Autohaus Quelle: Bewerten: Teilen: Daten aktualisieren Löschantrag stellen

Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmasslichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen... 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.